Die Fraktionen der Regierungskoalition haben eine Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Künftig soll beim DWD ein Naturgefahrenportal angesiedelt werden, über welches sich Bürger*innen im Internet möglichst frühzeitig über mögliche Gefahrenlagen bei sich vor Ort informieren können.
Vor dem Hintergrund häufiger auftretender schwerer Unwetter – insbesondere der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – haben sich die Fraktionen der SPD, Grünen und FDP darauf geeinigt, die Rechtsgrundlage für den Betrieb eines Naturgefahrenportals beim Deutschen Wetterdienst (DWD) zu schaffen. Das Andenken an die Opfer – insbesondere an diejenigen, die ihr Leben verloren haben – ist auch ein Auftrag an den Gesetzgeber gewesen, in der Zukunft besser über mögliche Naturgefahren aufzuklären und für entsprechende Vorsorgemaßnahmen so früh wie möglich Informationen bereitzustellen.
Deshalb soll das bestehende Warnsystem in Deutschland ergänzt und der Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen verbessert werden. Über das Naturgefahrenportal sollen die Bürger:innen sich im Web über Lageund Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu Naturgefahren wie Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten informieren können. Künftig wird es jeder Bürgerin möglich sein, eigenständig im Webportal Warnungen über Unwetter oder andere Naturgefahren abzurufen, um so besser die nötigen Vorkehrungen treffen zu können – bestenfalls schon bevor eine akute Gefahrenlage besteht.
Zusätzlich wird der DWD dafür Sorge tragen, dass auch die Informationen anderer Behörden zu etwaigen Naturgefahren zentral gesammelt und an die richtigen Stellen weiterverbreitet werden. Mit der Einrichtung des Naturgefahrenportals wird die Regierung dem Ersuchen der Länder nachkommen, mehr Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Warnungen und Informationen bezüglich des Katastrophenschutzes zu erhalten. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird der DWD eine zentrale Rolle bei der Koordination zwischen Bund und Ländern sowie den zuständigen Behörden in Extremsituationen einnehmen.
Den Sozialdemokrat:innen im Deutschen Bundestag ist es ein besonderes Anliegen, dass bei der Umsetzung des Gesetzes Barrierefreiheit von Beginn an mitgedacht wird und eine zentrale Rolle bei der Einrichtung des Naturgefahrenportals spielt. Es ist absolut entscheidend, dass wirklich allen Bürger*innen der Zugang zu diesen im Zweifel lebensrettenden Informationen so einfach und verständlich wie möglich gestaltet wird. Menschen mit Beeinträchtigungen sind in Katastrophensituationen besonders gefährdet. 2021 sind bei der Hochwasserkatastrophe allein dreizehn Menschen mit geistiger Behinderung gestorben, zwölf davon lebten im selben Behindertenwohnheim in Sinzig. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Informationen aus dem Naturgefahrenportal diejenigen erreichen, die keinen Zugang zum Web haben, und in Leichter Sprache für jederfrau verständlich aufzufinden sind. Alle Formate, über die Kriseninformationen verbreitet werden, müssen in barrierefreier Form auffindbar sein – beispielsweise in Gebärdensprache, mit Untertiteln, mit Text-zu-Sprache-Option.
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