Am Freitag in der vergangenen Sitzungswoche haben die Regierungsfraktionen gemeinsam ein neues Cannabisgesetz verabschiedet. Damit löst die Koalition ein Versprechen ein und begründet einen längst überfälligen Richtungswechsel in der deutschen Drogenpolitik.
Das neue Cannabisgesetz (CanG) sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Es ermöglicht den privaten Anbau, den nichtkommerziellen gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Durch diese Maßnahmen erleichtern wir den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis. Die neuen Regelungen werden zum besseren Schutz der Gesundheit beitragen, die Aufklärung und Prävention stärken sowie den illegalen Markt für Cannabis reduzieren und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern.
Die Kritik an der Entkriminalisierung hat keine Substanz. Wer bestreitet, dass die bisherige Verbotspolitik gescheitert ist, verschließt die Augen vor den Fakten. Das vorliegende Gesetz, das insbesondere von Experten in der Suchthilfe breite Unterstützung erhalten hat, macht Schluss mit diesem Irrweg. Wir entkriminalisieren sechs Millionen Menschen und sorgen dafür, gesundheitsgefährdende Beimischungen bei Cannabis künftig der Vergangenheit angehören werden.
Privater Cannabis-Anbau
In Zukunft soll der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein. Die Substanzen müssen jedoch vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Außerdem dürfen nichtkommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder zum persönlichen Gebrauch weitergeben.
Hierfür gelten strenge Vorschriften. Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Die Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung ist erlaubt. Cannabis darf innerhalb der Anbauvereinigungen nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter überprüft werden müssen.
Begrenzte Ausgabe von Cannabis
An Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat weitergegeben werden. Die Weitergabe von Cannabis an junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer THC-Grenze von zehn Prozent begrenzt. Konsumcannabis, egal ob Haschisch oder Marihuana, darf nur in kontrollierter Qualität und in reiner Form weitergegeben werden. Der Konsum von Cannabis ist in einem 100-Meter-Radius um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Jugendzentren, Spielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten verboten.
Um Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, führen wir ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen ein. Darüber hinaus ist eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die Wirkungen und Risiken von Cannabis geplant. Das Gesetz wird wir nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin bewertet werden. Die Verschreibungspflicht für medizinisches Cannabis bleibt bestehen.
Die Reform soll gestuft in Kraft treten. Das Gesetz als Ganzes soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Anbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen nachfolgend am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
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