PLENUM 05/2023 | Martina Stamm-Fibich: Gegen den Fachkräftemangel

05. April 2023

Endlich kommen das Fachkräfteeinwanderungs- und Weiterbildungsgesetz. Wer behandelt Sie im Krankenhaus? Wer baut neue Windräder und installiert Solaranlagen? Wer repariert das Dach in der Kita? Wer betreut die Kinder?

Unsere Bevölkerung altert. Die demographische Entwicklung verstärkt den Fachkräftemangel in Deutschland massiv. Im Durchschnitt sind Stellen für Fachkräfte heutzutage fast fünf Monate lang unbesetzt. 2013 waren es noch drei Monate.

Um dieses wachsende Problem zu lösen, brauchen wir Einwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte und mehr Weiterbildung für inländische Arbeitskräfte. Deshalb bringen wir gleich zwei Maßnahmen auf den Weg: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Weiterbildungsgesetz.

Die Reform des Einwanderungsrechts ist dringend notwendig und gibt Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Berufsausbildung machen wollen, eine sichere Perspektive. Entscheidend sind die Qualifikation, die Erfahrung oder das Potenzial. Beruflich qualifizierten Menschen wird die Einwanderung somit einfacher gemacht. Ein weiterer Weg führt über die Berufserfahrung in den Herkunftsländern der ArbeitnehmerInnen. Menschen ohne Arbeitsvertrag in Deutschland können durch eine Chancenkarte mit Punktesystem bereits Probe arbeiten und einer Nebenbeschäftigung nachgehen.

Das Weiterbildungsgesetz hingegen bietet eine Ausbildungsgarantie und ein neues Qualifizierungsgeld. Die Ausbildungsgarantie bietet eine bessere Beratung, Vermittlung und Unterstützung von jungen Menschen. Durch das Qualifizierungsgeld unterstützen wir Menschen bei der Weiterbildung, wenn ihre alten Jobs von Transformation durch die Anpassung an Digitalisierung oder Klimaschutz gefährdet sind.

Ich bin froh, dass wir nach langem Stillstand diese Reformen angehen. Wir möchten damit erreichen, dass Deutschland zum modernen Einwanderungsland und zur Weiterbildungsrepublik wird. Als Sozialdemokraten werden wir dafür sorgen, dass alles sozialverträglich passiert.

Debatte um Frühchenstation

Stellen sie sich vor ihr Kind muss als Frühgeburt auf die Welt kommen. Für was würden Sie sich entscheiden? Eine kürzere Fahrzeit zum Krankenhaus oder eine bessere Versorgung für Ihr Kind in einer Spezialklinik? Genau diese Frage haben wir diese Woche im Petitionsausschuss öffentlich diskutiert.

Kurz zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für das Jahr 2020 eine neue Mindestfallzahl von 25 extrem Frühgeborenen unter 1250 Gramm für Kliniken festgelegt. Wer diese Fallzahl nicht erreicht, darf keine Frühchen mehr versorgen oder muss sie notfallmäßig verlegen. Auch einzelne Stationen müssten unter diesen Umständen schließen.

Die Petentin forderte in ihrer Eingabe die Abschaffung der Mindestfallzahl von 25 Frühgeborenen. Aus meiner Sicht spricht jedoch vieles für diese Regelung. Studien zeigen, dass Kliniken mit höheren Fallzahlen und mehr Expertise extrem Frühgeborene besser versorgen können. Dadurch sinkt die Sterblichkeit der Kinder.

Für mich zählt die nachgewiesene Verbesserung des Kindeswohls. Deshalb halte ich die Entscheidung des G-BA in dieser sehr kontrovers und emotional geführten Debatte für richtig.

Martina Stamm-Fibich | Wahlkreis Erlangen

Friedrich-List-Straße 5 · 91054 Erlangen
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Facebook: https://www.facebook.com/martina.stammfibich

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➔ Carsten Träger: Weltwassertag – Nationale Wasserstrategie beschlossen

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