Die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte der staatlichen Anerkennung von Identität. Wir haben dafür gesorgt, endgültig eine Zeit hinter uns zu lassen, in der Menschen extreme Maßnahmen wie Ehescheidungen oder gar Sterilisationen auf sich nehmen mussten, um ihre Identität in Ausweisdokumenten korrekt angeben zu können.
Dieser Beschluss bedeutet auch das Ende einer Zeit, in der Menschen gezwungen waren, eine psychische Störung zu diagnostizieren, um ihren Personenstandseintrag ändern zu können. Stattdessen wird die Korrektur von Namen und Geschlechtseintrag nun zu einem Verwaltungsakt, vergleichbar mit der Schließung einer Ehe.
Als Repräsentantinnen der Bürgerinnen haben wir die Verpflichtung, Unrecht zu beseitigen und den Rechtsstaat zu stärken. Das gilt insbesondere, wenn dieses Unrecht vom Staat ausgeht. Und selbst wenn es nur einen einzigen Menschen beträfe, müssen wir Verletzungen der Menschenwürde anerkennen und beseitigen. Es ist die Verantwortung einer Regierung, grundlegende Menschenrechte zu achten und zu schützen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein enorm wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung für trans*, inter und non-binäre Menschen. Insgesamt markiert dieser Beschluss einen Wendepunkt in der Geschichte der staatlichen Anerkennung von Identität und zeigt, dass die Regierung ihre Verpflichtung, grundlegende Menschenrechte zu achten und zu schützen, ernst nimmt. Die Anerkennung und Respektierung der Vielfalt und Selbstbestimmung jedes Einzelnen sind Eckpfeiler einer gerechten und inklusiven Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein Leben in Würde und Freiheit zu führen.
Niemandem wird durch das Selbstbestimmungsgesetz etwas weggenommen. Und dennoch werden die Auswirkungen dieses Beschlusses für viele Menschen und ihr alltägliches Leben weitreichend sein. Wir wollen mit dem SBGG nicht nur erreichen, dass das Leben der direkt Betroffenen erleichtert und verbessert wird, sondern auch ein besseres Verständnis und eine größere Akzeptanz von Vielfalt und Individualität in der Gesellschaft schaffen. Doch unsere Aufgabe ist damit nicht beendet. Wir wollen weiter Vorurteile und Diskriminierung gegenüber trans*, inter und non-binären Menschen abbauen und eine Umgebung schaffen, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder der eigenen Individualität.
Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: Es wird mir insbesondere als Standesbeamter eine große Freude sein, dieses Gesetz anzuwenden. Es wird mich mit Freude erfüllen, diesen Verwaltungsakt zu vollziehen und dabei immer wieder Menschen zu sehen, denen Selbstverständliches nicht mehr vorenthalten wird. Menschen, die ab Einführung des Gesetzes endlich ohne Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten die sein können, die sie sind.
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