PLENUM 08/2023 | Martina Stamm-Fibich: Digitalisierung – Update für das Onlinezugangsgesetz

30. Mai 2023

Um bei der Digitalisierung der Verwaltung noch schneller voran zu kommen, hat die Bundesregierung das Onlinezugangsgesetz (OZG) weiterentwickelt. Der Gesetzentwurf ebnet den Weg zu nutzungsfreundlichen und vollständig digitalen Verwaltungsverfahren für alle.

Und das sind die Ziele:

  • Eine moderne und digitale Verwaltung für mehr Bürgernähe und als Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze und Arbeitskräfte.
  • Nutzerfreundliche und vollständig digitale Verwaltungsverfahren für alle.
  • Mit attraktiven digitalen Angeboten werden Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen einfacher, sicherer und von überall und zu jedem Zeitpunkt zugänglich.

Das ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Der Bund stellt zukünftig ein zentrales digitales Bürgerkonto bereit: Die BundID wird zum deutschlandweiten Angebot. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises (eID) identifizieren und auf ihr Bürgerkonto zugreifen. Über das zentrale Postfach kann die gesamte Kommunikation mit der Verwaltung sicher und digital erledigt werden – vom Antrag bis zum Bescheid. Das spart Zeit und Behördengänge.
  • Die „Zettelwirtschaft“ abgeschafft: Bereits vorhandene Nachweise wie z.B. eine Geburtsurkunde können mit Einverständnis des Antragstellers digital bei den zuständigen Behörden und Registern abgerufen werden und müssen nicht erneut eingereicht werden.
  • Digitale Anträge ersetzen künftig die Papierform, wo immer das möglich ist. Die digitale, rechtssichere Lösung spart den Weg zum Amt. Damit Online- Anträge für alle gleichermaßen zugänglich sind, werden Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Gesetz verankert.

Das ändert sich für Unternehmen:

  • Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto sind digitale Verwaltungsdienstleistungen einfach, sicher, transparent und von überall und immer nutzbar.
  • Da die digitale Antragstellung für Unternehmen immer mehr zum Standard wird, werden Verwaltungsleistungen für sie spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ausschließlich elektronisch über den Portalverbund angeboten. Nur, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt, werden Ausnahmen gemacht.

Martina Stamm-Fibich | Wahlkreis Erlangen

Friedrich-List-Straße 5 · 91054 Erlangen
martina.stamm-fibichh@bundestag.de · 030 22777422

Webseite: https://www.stamm-fibich.de
Facebook: https://www.facebook.com/martina.stammfibich

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