30. Mai 2023
Um bei der Digitalisierung der Verwaltung
noch schneller voran zu kommen,
hat die Bundesregierung das
Onlinezugangsgesetz (OZG) weiterentwickelt.
Der Gesetzentwurf ebnet
den Weg zu nutzungsfreundlichen
und vollständig digitalen Verwaltungsverfahren
für alle.
Und das sind die Ziele:
- Eine moderne und digitale Verwaltung
für mehr Bürgernähe und
als Standortfaktor im internationalen
Wettbewerb um Arbeitsplätze und Arbeitskräfte.
- Nutzerfreundliche und vollständig
digitale Verwaltungsverfahren für alle.
- Mit attraktiven digitalen Angeboten
werden Verwaltungsdienstleistungen
für Bürgerinnen und Bürger ebenso
wie für Unternehmen einfacher, sicherer
und von überall und zu jedem Zeitpunkt
zugänglich.
Das ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger:
- Der Bund stellt zukünftig ein zentrales
digitales Bürgerkonto bereit: Die
BundID wird zum deutschlandweiten
Angebot. Bürgerinnen und Bürger
können sich über die Online-Ausweisfunktion
ihres Personalausweises
(eID) identifizieren und auf ihr Bürgerkonto
zugreifen. Über das zentrale
Postfach kann die gesamte Kommunikation
mit der Verwaltung sicher und
digital erledigt werden – vom Antrag
bis zum Bescheid. Das spart Zeit und
Behördengänge.
- Die „Zettelwirtschaft“ abgeschafft:
Bereits vorhandene Nachweise wie
z.B. eine Geburtsurkunde können mit
Einverständnis des Antragstellers digital
bei den zuständigen Behörden
und Registern abgerufen werden und
müssen nicht erneut eingereicht werden.
- Digitale Anträge ersetzen künftig
die Papierform, wo immer das möglich
ist. Die digitale, rechtssichere Lösung
spart den Weg zum Amt. Damit Online-
Anträge für alle gleichermaßen
zugänglich sind, werden Nutzungsfreundlichkeit
und Barrierefreiheit im
Gesetz verankert.
Das ändert sich für Unternehmen:
- Unternehmen erhalten ein digitales
Organisationskonto für Verwaltungsleistungen.
Über dieses Konto sind
digitale Verwaltungsdienstleistungen
einfach, sicher, transparent und von
überall und immer nutzbar.
- Da die digitale Antragstellung für
Unternehmen immer mehr zum Standard
wird, werden Verwaltungsleistungen
für sie spätestens nach Ablauf von
5 Jahren ausschließlich elektronisch
über den Portalverbund angeboten.
Nur, wenn es ein berechtigtes Interesse
gibt, werden Ausnahmen gemacht.
Martina Stamm-Fibich | Wahlkreis Erlangen
Friedrich-List-Straße 5 · 91054 Erlangen
martina.stamm-fibichh@bundestag.de · 030 22777422
Webseite: https://www.stamm-fibich.de
Facebook: https://www.facebook.com/martina.stammfibich
Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:
➔ Thema der Woche: Bundestag diskutiert Reform der Arzneimittelversorgung
➔ Carsten Träger: 160 Jahre SPD – gut und wichtig für unser Land
➔ Gabriela Heinrich: Wir haben aus Afghanistan gelernt
➔ Martina Stamm-Fibich: Digitalisierung – Update für das Onlinezugangsgesetz
➔ Jan Plobner: Das große Umdenken in der Strafrechtspolitik
Den Newsletter herunterladen
Der vollständige Newsletter zum Herunterladen im PDF-Format:
⤓ PLENUM 08/2023 (PDF, 1,79 MB)