Mit der Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes machen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der Beschleunigung der Transformation unserer Energieerzeugung und unserer Wirtschaft – und unterstützen unsere Unternehmen in einer schwierigen Zeit. Umweltstandards werden dabei nicht abgesenkt. Es ist die größte Reform des Gesetzes seit 30 Jahren.
Mit der Verabschiedung der Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zünden wir den Super-Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien und für den klimafreundlichen Umbau der Industrie. Die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen und von Anlagen zur Herstellung von Grünem Wasserstoff werden mit der Neuregelung erheblich beschleunigt.
Der Umbau der Industrie zu klimaneutralen und schadstoffarmen Produktionsweisen ist notwendig, um unsere Industriearbeitsplätze zu sichern, Wirtschaftswachstum zu schaffen und somit unseren Wohlstand langfristig zu bewahren. Dabei braucht es mehr Tempo als bisher. Das hilft uns auch auf dem Weg zur Erfüllung unserer Klimaziele. Wir wollen bis 2045 klimaneutral wirtschaften und bis 2030 80 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu braucht es enorme Anstrengungen. Wir müssen die Industrie und unsere Energieerzeugung schneller auf den Weg der Klimaneutralität bringen, dafür muss es auch schneller gehen bei der Genehmigung von neuen Anlagen. Gleichzeitig erlebt die Welt eine doppelte Krise der Natur: die Klimaerwärmung und das Artensterben. Sie sind auf vielerlei Art und Weise verbunden. Und wir müssen sie auch politisch immer zusammendenken.
Mit den neuen Regeln werden Genehmigungsverfahren erheblich schneller und einfacher, ohne dass Umweltstandards abgesenkt werden. Mit dem BImSchG wird die Industrie in die Pflicht genommen, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Aber es darf bei allem guten Willen für Beschleunigung angesichts der Doppelkrise der Natur nicht darum gehen, Mensch und Natur auf der Strecke zu lassen. Das ist bei dieser Reform gelungen. Statt Umweltschutz zurückzufahren, werden Verfahrensschritte digitalisiert, die Beteiligung von Behörden vereinfacht, Fristen verkürzt und die Verfahrensdauer wird verbindlich. Wir passen das Immissionsrecht der heutigen Zeit an.
Neben den Beschleunigungsmaßnahmen haben wir außerdem das Schutzziel Klima jetzt auch im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert. Hierdurch können die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten. Wir denken die Sicherung unseres Industriestandortes, Erleichterungen für die Wirtschaft und Umwelt- und Klimaschutz zusammen und handeln entsprechend. Das ist der richtige Weg.
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