PLENUM 08/2024 | Martina Stamm-Fibich: Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

18. Juni 2024

PLENUM 08/2024 | Martina Stamm-Fibich: Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
In den Niederlanden, wie hier in Groningen, wurde die Thematik "Lachgas" bereits angepackt. Verkauf und Besitz sind bis auf wenige Ausnahmen verboten. Foto: Cdreue / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Jeder sechste Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren hat es schon einmal als Rauschmittel verwendet – Lachgas. Legal und ohne Altersbeschränkung verkäuflich wird Lachgas (Distickstoffmonoxid) in Luftballons gefüllt und eingeatmet.

Es bewirkt einen kurzen, wenige Minuten anhaltenden Rauschzustand. Angetrieben durch gezielte Werbung in sozialen Medien, einfache Verfügbarkeit (Kioske, Automaten, Lieferservice) und kinderfreundliche Geschmäcker wie z.B. Erdbeere und Kokosnuss wird Lachgas immer mehr zur Trenddroge für Kinder und Jugendliche.

Mediziner warnen

Dabei warnt die Ärzteschaft intensiv vor dem Konsum. Distickstoffmonoxid kann zu Schwindelanfällen, Bewusstlosigkeit, motorischen Störungen und sogar Veränderungen im Rückenmark (Gefahr von Querschnittslähmungen) führen. Neben neurologischen Schäden durch Lachgas warnen Experten vor allem vor Unfällen, die von Konsumenten der Partydroge verursacht werden. So wurden z.B. in den Niederlanden in den letzten drei Jahren 1800 Verkehrsunfälle in Verbindung mit Lachgas gebracht.

Petition fordert Verbot

Ein Petent aus Hamburg und 129 Mitunterzeichner erkannten diese Gefahren und forderten ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Das Anliegen unterstützte der Petitionsausschuss diese Woche einstimmig mit dem höchsten Votum „Berücksichtigung“. Nun muss die Bundesregierung innerhalb von 6 Wochen darlegen, ob und wie sie der Aufforderung nachkommt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich einem Verbot bereits offen gegenüber: „Wir müssen die Kinder und Jugendlichen besser schützen“ und kündigte sogar eine „schnelle Regelung“ an.

Verbot mit Augenmaß

Ein Komplettverbot von Lachgas scheidet allerdings aus. Es wird nicht nur erfolgreich als Narkosemittel in der Medizin verwendet, sondern auch in diversen Industriezweigen – unter anderem als Treibgas in Spraydosen oder als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln. Das muss bei einem Verbot in jedem Falle berücksichtigt werden.

Andere Länder verschärfen Regeln

In Großbritannien darf man seit 2023 kein Lachgas mehr besitzen. Auch die Niederlande haben Verkauf und Besitz bis auf wenige Ausnahmen verboten, Dänemark verschärfte seine Vorgaben. Diese drei Länder sind es auch, in denen der Trend Lachgas in Europa zuerst Fuß fasste.

Martina Stamm-Fibich | Wahlkreis Erlangen

Friedrich-List-Straße 5 · 91054 Erlangen
martina.stamm-fibichh@bundestag.de · 030 22777422

Webseite: https://www.stamm-fibich.de
Facebook: https://www.facebook.com/martina.stammfibich

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Herausforderung annehmen, Zukunft gestalten

➔ Gabriela Heinrich: Friedensgutachten übergeben

➔ Carsten Träger: Ein starkes Paket für Klimaschutz und Wirtschaft

➔ Martina Stamm-Fibich: Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

➔ Jan Plobner: Reform des Völkerstrafrechts

Den Newsletter herunterladen

Der vollständige Newsletter zum Herunterladen im PDF-Format:
⤓ PLENUM 08/2024 (PDF, 1,73 MB)

Teilen