Der Bundestag hat am Donnerstag, zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich zurückgewiesen. Einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel "Suizidprävention stärken" nahm das Parlament hingegen mit 692 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen an.
Die beiden Gesetzesinitiativen hatten am Mittwoch, 5. Juli, den federführenden Rechtsausschuss passiert. Zwei der ursprünglich drei eingebrachten Entwürfe legte der Ausschuss auf Antrag der beiden Gruppen zusammen. Der dritte Entwurf passierte das Gremium in geänderter Fassung. Beide Entwürfe einte, dass mit ihnen Voraussetzungen geschaffen werden sollten, unter denen Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten können. Dazu waren unter anderem Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgesehen. Beide Entwürfe sahen zudem eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung im Heilmittelwerbegesetz sowie jeweils eine Evaluierung vor.
Der Entwurf der Gruppe unter anderem um die Abgeordneten Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling und Stephan Pilsinger (beide CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Dr. Konstantin von Notz (beide Bündnis 90/Die Grünen), Petra Pau und Kathrin Vogler (beide Die Linke) sowie Benjamin Strasser (FDP) strebte eine Regelung im Strafgesetzbuch an, die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellt – und Ausnahmen normiert, unter denen Förderungshandlungen nicht rechtswidrig sind. In der namentlichen Abstimmung im Parlament sprachen sich 363 Abgeordnete gegen den Entwurf aus. 303 Parlamentarier votierten für ihn, 23 enthielten sich der Stimme.
Der zusammengelegte Entwurf der Gruppen unter anderem um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke (beide FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Helge Lindh (SPD) und Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Abgeordneten Renate Künast, Dr. Nina Scheer (SPD), Katja Keul, Canan Bayram, Lukas Benner und Matthias Gastel (alle Bündnis 90/ Die Grünen) sowie Dr. Edgar Franke und Dirk Heidenblut (beide SPD) sah im Kern ein neues Suizidhilfegesetz vor. Darin sollte das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung und auf Unterstützung von suizidwilligen Personen normiert werden. Die Länder sollten dafür Sorge tragen, staatlich anerkannte Beratungsstellen einzurichten. Im Parlament fand auch dieser Entwurf keine Mehrheit: 375 Abgeordnete votierten gegen die Vorlage, 286 Parlamentarier stimmten dafür, es gab 20 Enthaltungen.
Wesentliche Unterschiede der Entwürfe betrafen die Form und den zu involvierenden Personenkreis der notwendigen Untersuchungen bzw. Beratung als Voraussetzung für die Verschreibung eines tödlich wirkenden Medikaments sowie Warte- und Höchstfristen für Untersuchungs- und Beratungstermine sowie die Verschreibung des Medikaments. Beide Entwürfe sahen unter bestimmten Voraussetzungen Härtefallregelungen vor.
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