PLENUM 13/2024 | Gabriela Heinrich: Antisemitismus-Antrag – „Nie wieder ist jetzt!“

19. November 2024

Seit dem Terror-Überfall der Hamas auf Israel überflutet eine Welle des Antisemitismus nicht nur Deutschland. Die Verhandlungen über den Text waren kompliziert, aber jetzt hat der Bundestag eine wegweisende, fraktionsübergreifende Resolution verabschiedet.

Im Jahr 2023 gab es 5164 polizeilich erfasste antisemitische Delikte in Deutschland. Das sind doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Tatsache ist, dass der Antisemitismus nach den Ereignissen des 7. Oktober 2023 (Hamas- Überfall) einen deutlichen Schub bekam. Gewaltsame Angriffe auf jüdische Menschen und Einrichtungen, Hörsaalbesetzungen, Hass im Netz: Jüdinnen und Juden leben wieder in Angst in Deutschland.

Damit können und dürfen wir uns nicht abfinden. Die Bekämpfung des Antisemitismus ist die Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten. Die Fraktionen der SPD, der Union, der Grünen und der FDP haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der – trotz Ende der Ampelkoalition – auch beschlossen wurde.

Im Antrag geht es im Kern um Folgendes: Das Existenzrecht Israels ist und bleibt Staatsräson und zentrales Prinzip deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Anstrengungen für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung sollen verstärkt werden. Die Erinnerung an die Shoah muss wachgehalten und gefördert werden. Aber auch jüdisches Leben jenseits davon muss sicherer, sichtbarer und gefördert werden. Das gilt sowohl im öffentlichen Raum als auch in den sozialen Medien.

Umgekehrt dürfen Organisationen, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, keine Fördergelder erhalten. Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt. Hass ist aber keine Meinung, wir dürfen also Menschenhass und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit keinen Raum geben. Das gilt auch und insbesondere für Kunst, Kultur und die Hochschulen. Studierende und Lehrende mit jüdischen oder israelischen Wurzeln müssen an den Unis sicher sein. Antisemitisches Verhalten muss Konsequenzen haben (Anwendung des Hausrechts, zeitweiser Ausschluss von Schule oder Studium bis hin zur Exmatrikulation).

Die Verhandlungen über den Antragstext waren langwierig: Abgeordnete befürchteten, dass die im Antrag genannte Antisemitismus-Definition der „International Holocaust Remembrance Alliance“ Kritik an israelischem Regierungshandeln in ein antisemitisches Licht rücken könnte.

Es kommt hier immer auf die Auslegung an, diese Befürchtung teile ich. Dennoch bin ich froh, dass wir den Antrag gemeinsam verabschieden konnten. Wir sind es den Jüdinnen und Juden in Deutschland schuldig!

Gabriela Heinrich | Wahlkreis Nürnberg Nord

Karl-Bröger-Straße 9 · 90459 Nürnberg
gabriela.heinrich@bundestag.de · 030 22775844

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➔ Martina Stamm-Fibich: Cannabis im Mittelpunkt

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