PLENUM 14/2024 | Carsten Träger: Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen

11. Dezember 2024

PLENUM 14/2024 | Carsten Träger

Am 25. November war auch dieses Jahr der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die Zahlen sind erschreckend: Auch in Deutschland gibt es immer mehr Fälle von sexualisierter Gewalt und Übergriffen auf Frauen. Deshalb brauchen wir dringend ein Gewalthilfegesetz.

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität über alle Bevölkerungsgruppen hinweg. Die Zahlen sind erschreckend und alarmierend. Allein im letzten Jahr wurden 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet – fast jeden Tag fand 2023 in Deutschland ein Femizid statt. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt.

Das darf nicht so sein. Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Und wir brauchen das Gewalthilfegesetz, das das Bundeskabinett Ende November beschlossen hat.

Das Gesetz sieht ab 2030 einen individuellen Rechtsanspruch auf kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen vor. Um diesen Anspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund in erheblichem Umfang beteiligen. Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfseinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Und dass für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen werden sollen. Die Hilfs- und Beratungseinrichtungen, insbesondere des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, von Bildungseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen besser vernetzt werden.

Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul- Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar. Mit dem Kabinettsbeschluss könnten wir dieses wichtige Gesetz jetzt im Bundestag debattieren und verabschieden. Ich würde mir wünschen, dass sich dafür eine fraktionsübergreifende Mehrheit findet. Parteipolitische Machtspiele sind hier nicht angebracht.

Opfer von Gewalt brauchen einen Anspruch auf Schutz. Frauen, denen Gewalt angetan wird, brauchen sichere Orte, Beratung und Unterstützung. Wir stehen bereit, dieses Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden.

Foto: Büro Carsten Träger

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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