Mit einem lauten Knall ist die Ampel frühzeitig geendet. Doch trotz der kürzeren Amtszeit und einem unwilligen Koalitionspartner ist es uns Sozialdemokrat:innen im Bundestag gelungen, die Rechtspolitik in Deutschland ordentlich umzukrempeln. Eine Bilanz der letzten drei Jahre.
Wir haben Gerichtsverfahren digitalisiert und die Gerichte mit der notwendigen Technik ausgestattet. Auch Strafanträge können nun vereinfacht online gestellt werden. Dank des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht wird unser oberstes Gericht entlastet. Dazu ist es durch die Neuregelung der Fristen für die Richteranklage leichter möglich, verfassungsfeindliche Richter aus dem Amt zu entfernen.
Durch die Einführung des Verbandsklagerechts haben wir die Durchsetzung von Verbraucherrechten effizienter ausgestaltet. Während früher Geschädigte häufig aufgrund des Kostenrisikos und der Komplexität von einer Klage abgesehen haben, können sie sich nun einer Verbandsklage eines Verbraucherschutzverbandes anschließen. Wir haben zudem ein neues Verfahren beim Bundesgerichtshof eingeführt, das Leitentscheidungen zu Rechtsfragen erlaubt, die für eine Vielzahl von Verfahren relevant sind.
Wir haben den Zugang zu medizinischer Versorgung in Schwangerschaftskonflikten verbessert, indem wir § 219a StGB gestrichen haben. Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB führte bisher dazu, dass Ärzt:innen für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche bestraft werden konnten. Außerdem haben wir die Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen verboten und bußgeldbewährt.
Wir haben das Deutsche Namensrecht an die gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Dank der Reform sind nun echte Doppelnamen für die ganze Familie möglich, die namensrechtlichen Traditionen von Sorben und Friesen werden berücksichtigt und die Rück- und Einbenennung in Trennungsfamilien wird erleichtert.
Wir haben mit dem Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung gegenüber Minderheiten abgebaut und die Änderung des Geschlechtseintrages zu einem reinen Verwaltungsakt gemacht. Die unsägliche Pflicht zu zwei psychiatrischen Gutachten, in denen häufig intimste Fragen zu sexuellen Fantasien und Praktiken gestellt wurden, haben wir abgeschafft.
Wir haben für eine Kehrtwende in der Drogenpolitik gesorgt, indem wir den Cannabis-Konsum entkriminalisiert haben. Die bisherige Verbotspolitik ist aus gesundheits- und rechtspolitischer Sicht gescheitert. Stattdessen setzen wir auf Aufklärung und Enttabuisierung, stellen dem real existierenden und trotz der Verbotspolitik florierenden Schwarzmarkt legale Bezugswege entgegen und bekämpfen den illegalen Handel mit höheren Strafen und energischer Strafverfolgung.
Wir haben das bisher größte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel haben wir Prozesse verschlankt und beschleunigt und dabei Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltungen in einer Volumengröße von 950 Mio. Euro entlastet. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse insbesondere zum Ausbau großer Infrastrukturprojekte in Deutschland beschleunigt werden: Künftig erhalten Verfahren, für die bereits in erster Instanz die OVGs oder das BVerwG zuständig sind, ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gegenüber anderen Verfahren.
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➔ Thema der Woche: Die Ampelkoalition - besser als ihr Ruf!
➔ Gabriela Heinrich: Ein starkes Zeichen der Solidarität mit der Ukraine
➔ Martina Stamm-Fibich: Regelung der Organspende
➔ Jan Plobner: Die Rechtspolitik ordentlich umgekrempelt
➔ Carsten Träger: Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen
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