Neuauflage der Diskussion über die Widerspruchsregelung: In einer kontroversen und emotionalen Debatte haben wir über das Einführen der Widerspruchsregelung bei der Organspende diskutiert.
Laut eines fraktionsübergreifenden Antrags zur Änderung des Transplantationsgesetzes, den ich unterstütze, sollen künftig nicht nur diejenigen als Organspender in Frage kommen, die einer Entnahme zugestimmt haben, sondern auch diejenigen, die einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Die bisher geltende Entscheidungslösung ist auch nach zahlreich ergriffenen Initiativen in den vergangenen Jahren gescheitert. Deutschland bildet in Europa bei den Spenderzahlen das traurige Schlusslicht und ist daher auch auf Organspenden aus dem Ausland angewiesen, in dem die Widerspruchslösung weit verbreitet ist.
Im Jahr 2020 haben wir im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt. Damals ließ sich hierfür keine Mehrheit finden. Ich selbst habe meine Sicht auf die Widerspruchslösung seit damals für die Entscheidungslösung geändert. Ich war der Überzeugung, dass auch ohne Widerspruchsregelung mehr Spenderorgane zu bekommen wären. Aus heutiger Sicht war das eine Fehleinschätzung. Viele Menschen sind auf ein Spenderorgan angewiesen. Ihr Leben hängt an einem seidenen Faden. Ich finde es zumutbar, dass sich jeder Mensch einmal in seinem Leben mit dem Thema der Organspende befasst. Ein kleiner Schritt, ein Schritt, der Leben retten kann.
Kritische Stimmen argumentieren, dass der Staat mit der Widerspruchsregelung den gesellschaftlichen Konsens, dass Schweigen keine Zustimmung bedeutet, missachtet. Mit einer solchen Regelung würden die individuelle Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden. Dem möchte ich jedoch entgegenhalten, dass auch bei der Widerspruchslösung das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt bleibt. In Abwägung der Schutzrechte hat das Recht auf Leben einen höheren Stellenwert als das Recht, sich mit der Frage der Organspende nicht befassen zu müssen. Die Debatte im Plenum bildete den Startpunkt für eine mögliche Änderung. Final wird der neue Bundestag darüber entscheiden müssen.
Ebenfalls emotional diskutierten wir die Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs. Eine Abtreibung stellt für Frauen oft die schwierigste Entscheidung ihres Lebens dar und ist ein äußerst sensibles Thema in unserer Gesellschaft. In Deutschland gilt der Schwangerschaftsabbruch weiter als Straftat, wird jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft.
Der Antrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der auf eine Initiative von SPD und Grünen zurückgeht, sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Woche grundsätzlich nicht länger als rechtswidrig betrachtet wird.
Die Beratungspflicht soll bestehen bleiben, jedoch ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen vor Durchführung des Abbruchs. Zudem ist vorgesehen, dass künftig die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Ich halte die Verankerung von Straffreiheit bei einer Abtreibung in den ersten zwölf Wochen für unbedingt notwendig, denn Frauen haben das Recht, über ihren eigenen Körper zu entscheiden.
Die Neuregelung ist dringend notwendig, um der Stigmatisierung von Abtreibungen entgegenzuwirken, betroffene Frauen zu entlasten und besser zu schützen sowie die ärztliche Versorgung zu verbessern.
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