In Deutschland haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei ist eine Fehlgeburt eine große psychische und körperliche Belastung. Das wollten 22.383 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition ändern.
Sie hatten damit insoweit Erfolg, dass der Petitionsausschuss sich der Forderung einstimmig mit höchstem Votum anschloss und der verbesserte Mutterschutz in Form eines Gesetzentwurfes von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag in 1. Lesung debattiert wurde.
Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, den Mutterschutz auf Frauen auszuweiten, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Damit soll den betroffenen Frauen in dieser physisch und psychisch belastenden Zeit die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase gegeben werden, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt nach der 15. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen.
Während des Mutterschutzes haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Laut Entwurf sollen dem betroffenen Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Leistungen vollständig erstattet werden. Dadurch soll Diskriminierung bei der Ersteinstellung von Frauen entgegengewirkt werden.
Wenn der Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.
Rechte Regierungen in Polen und Ungarn haben es gezeigt: Populisten und radikale Kräfte bekämpfen die Demokratie, indem sie die Verfassungsgerichte lahmlegen wollen.
Das lassen wir nicht zu, denn das BVerfG ist seit 75 Jahren Schutzschild unserer Demokratie und für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unverzichtbar. Deshalb haben wir die Regeln zum BVerfG im Grundgesetz (zukünftig 2/3 Mehrheit nötig für Änderungen) verankert und sichern es damit besser ab gegen mögliche Angriffe von Verfassungsfeinden.
Dadurch bleibt das BVerfG auch beim Erstarken von radikalen Kräften handlungsfähig im Dienste unserer Demokratie und uns allen.
Was jahrelang von der FDP blockiert wurde, haben wir jetzt auf den Weg gebracht: Die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, wollen wir verlängern. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument gegen zu hohe Mieten. Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Verlängerung ist noch in dieser Legislaturperiode erforderlich, damit in den betroffenen Regionen nicht über mehrere Monate die Mietpreisbremse ausfällt.
Über die Praxis, wie die Fraktionen die Gelder für die politische Informationsarbeit nutzen dürfen, herrscht jetzt Klarheit. Das Abgeordnetengesetz wurde geändert. Zukünftig gilt: Die Fraktionen können frei über Mittel, Ort, Zeit und Häufigkeit der Informationsangebote entscheiden. Fraktionsgelder dürfen nicht für Parteiarbeit – insbesondere Wahlkampfzwecke – eingesetzt werden. Deswegen muss ab sechs Wochen vor Bundestags- oder Europawahlen ein besonderer parlamentarischer Anlass für Öffentlichkeitsarbeit bestehen.
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➔ Thema der Woche: Der Weg zur Neuwahl des Bundestags ist frei
➔ Carsten Träger: Mehr Geld für Beschäftigte und Familien
➔ Gabriela Heinrich: „Wir brauchen nur Strom, Gas und ein Fundament“
➔ Martina Stamm-Fibich: Den Mutterschutz bei Fehlgeburten ausweiten
➔ Jan Plobner: Das Deutschlandticket bleibt auch 2025 erhalten
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