Am Mittwoch war die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke (Foto) im Petitionsausschuss zu Gast, um gegenseitig Einblicke in die Arbeit zu erhalten und einige Fälle zu besprechen, die sowohl bei ihr als auch im Petitionsausschuss anhängig sind.
Es ging zunächst um die diversen Einzelfälle, die den Ausschuss und die Opferbeauftragte beschäftigen. Es gibt nachweisbar einige Fälle bei denen Menschen Unrecht erlitten haben, eine gesetzliche Regelung für Entschädigungen aber nicht möglich bzw. nicht zielführend ist.
Da sich sowohl der Petitionsausschuss als auch Frau Zupke um die Einrichtung von Härtefallfonds bemühen, kam man überein, in Kontakt zu bleiben und einander zu unterstützen, um den Betroffenen Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen.
Aufgrund der Überschneidungen einigten wir uns darauf, künftig enger zusammenzuarbeiten. Die Opferbeauftragte fungiert dabei als alternative und ergänzende Ansprechpartnerin bei Fragen des Ausschusses zur Sachverhaltsaufklärung. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und hoffe, dass wir gemeinsam unseren Beitrag leisten können, um den verbliebenen Opfern des SED-Regimes möglichst schnell zu helfen!
Im Bereich der Beihilfe sind Angehörige mitversichert, aber nicht antragsberechtigt, die Privatsphäre ungeschützt. Das soll sich jetzt ändern.
Am Donnerstag durfte ich im Plenum zu einem einstimmigen Beschluss des Petitionsausschusses sprechen. Dabei ging es um die Reform der Beihilfe bzw. des Antragsrechts für Angehörige.
Kern des Problems ist, dass die Beihilfe ein Anrecht der jeweiligen BeamtInnen ist. Angehörige sind zwar mitversichert, aber selbst nicht antragsberechtigt.
Im Falle der Petition führte dies dazu, dass eine junge Frau von einer Psychotherapie Abstand nahm als sie erfuhr, dass ihr Vater im Zuge der Rechnungsstellung Kenntnis davon erhalten würde. Zwar gibt es die Möglichkeit eines eigenen Antragsrechts für Angehörige, allerdings erfordert auch das die Anhörung des Beihilfeberechtigten. Dabei wird diesem natürlich deutlich, dass hier etwas verborgen werden soll.
Der Ausschuss hat nun zurecht gesagt: Das darf so nicht sein. Diese Regelung ist gefährlich, nicht zeitgemäß und gerecht ohnehin nicht. Die informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger als die Eigentümlichkeiten des Beamtenrechts. Die Bundesregierung muss das Problem angehen. Darauf wird der Ausschuss achten. Besonders freue ich mich in diesem Zusammenhang darüber, dass diese Petition sehr gut die besondere Rolle des Petitionsausschusses verdeutlicht, der oft mit Anliegen konfrontiert wird, die entweder wenige Menschen betreffen oder denen die große Aufmerksamkeit fehlt.
Auch dass es dem Ausschuss nach wie vor gelingt – über alle Fraktionsgrenzen hinweg – einstimmig zu handeln, ist ein hohes Gut.
Artikelfoto: Thomas Köhler / photothek
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