PLENUM 08/2022 | Jan Plobner: Dein neues Namensrecht

04. Oktober 2022

Wie wir das deutsche Namensrecht reformieren wollen – und warum dieses technische Gesetz ganz konkrete Auswirkungen auf uns alle hat.

Rechtspolitisch laufen aktuell die Vorarbeiten und Vorbereitungen für zahlreiche Projekte heiß: Im Lauf der nächsten Monate werden wir im Bundestag eine ganze Reihe großer und wichtiger Gesetzgebungsverfahren bearbeiten.

Auf eines dieser Projekte freue ich mich als gelernter und praktizierender Standesbeamter dabei ganz besonders: Das Namensrecht soll nach knapp fünfzig Jahren endlich gründlich reformiert und auf den Stand der Zeit gebracht werden. Was im ersten Moment vielleicht technisch klingen mag, hat im Alltag vieler Menschen doch erhebliche Auswirkungen. Das möchte ich gern an drei Beispielen verdeutlichen.

Viel diskutiert ist die Frage nach echten Doppelnamen: Wenn man nicht den eigenen Namen behalten möchte, entscheidet man sich bei der Eheschließung aktuell für einen gemeinsamen Ehenamen – seit der letzten großen Reform 1975 also immerhin nicht mehr automatisch der Name des Mannes. Die Person, deren Name dabei das Nachsehen hat, darf ihren Familiennamen dann zwar noch als „Anhängsel“ behalten. Von einem echten Doppelnamen kann hier allerdings keine Rede sein. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir in der anstehenden Reform auch ermöglichen, dass ein Ehepaar und auch ein daraus hervorgegangenes Kind einen tatsächlich zusammengesetzten Doppelnamen führen. Die zahlreichen Zuschriften, die uns zu diesem Thema erreichen zeigen es, und ein Blick in die Gesellschaft unterstreicht: Ehen werden mehr und mehr auf Augenhöhe gelebt. Es ist daher höchste Zeit, diese Augenhöhe auch im Namensrecht abzubilden.

Ein anderer Aspekt dieser Reform, der uns sehr am Herzen liegt, zeigt gleichsam die Komplexität solcher Projekte: Das deutsche Namensrecht kennt (im Gegensatz beispielsweise zu osteuropäischen Regelungen) keine geschlechtsspezifischen Nachnamen. Diese im Kern begrüßenswerte Norm hat aber zur Konsequenz, dass aktuell auch Sorben keine geschlechtsspezifischen Namen führen können. Diese anerkannte und auch europarechtlich geschützte nationale Minderheit entdeckt nach einer starken Marginalisierung zu DDR Zeiten seit einigen Jahren ihre so schützenswerte Identität wieder – was vor allem die sorbische Sprache betrifft, aber eben auch traditionell sorbische Namen mit Geschlechtsspezifik. Im Gesetzgebungsverfahren wird es nicht ganz einfach, aber wir werben mit Hochdruck dafür, die Identität der Sorben zu unterstützen und dafür auch für diese Personengruppe die Möglichkeit von geschlechtsspezifischen Namen zu ermöglichen.

Und schlussendlich ist für mich als Standesbeamter ein großer Schritt, wenn wir es mit der anstehenden Reform schaffen, das nahezu unendliche Sammelsurium an Einzelregelungen und Zuständigkeiten in unterschiedlichen Gesetzen und bei unterschiedlichen Ämtern zu vereinheitlichen. In der Anwendung ist es hilfreich, wenn alle namensrechtlichen Regelungen in einem Gesetz gebündelt werden. Aber auch im Sinne allgemeiner Bürokratiearmut und damit im Interesse von uns Bürger*innen ist eine solche Bündelung gut und richtig!

Artikelbild: Büro Jan Plobner

Jan Plobner | Wahlkreis Nürnberger Land und Roth

Obere Badgasse 6 · 90518 Altdorf bei Nürnberg
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Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

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➔ Martina Stamm-Fibich: Frauengesundheit braucht mehr Aufmerksamkeit

➔ Carsten Träger: Ein 200-Milliarden-Euro- Abwehrschirm für Energie

➔ Jan Plobner: Dein neues Namensrecht

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