PLENUM 09/2023 | Carsten Träger: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden entlastet

22. Juni 2023

Im Mai haben wir im Bundestag eine Reform der Pfl egeversicherung beschlossen. Ziel war, Pfl egebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten und die Pfl egeversicherung finanziell zu stabilisieren. Nun hat der Bundesrat zugestimmt, die Reform kann in Kraft treten. Damit setzen wir auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um.

Höhere Leistungen in der häuslichen und stationären Pflege

Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um fünf Prozent angehoben. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können, kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch genommen werden und nicht nur einmalig. Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, umso höher der Zuschlag.

Neues Entlastungsbudget für Angehörige ab 2024/25

Im parlamentarischen Verfahren haben wir durchgesetzt, dass Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag zusammengeführt werden: Dem Entlastungsbudget. Damit können Angehörige die Pflege organisieren, wenn sie selbst krank sind oder Urlaub machen. Ab dem 1. Juli 2025 können die Leistungen im neuen Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pfl egegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.

Zusätzliche Entlastung für kinderreiche Familien

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Dazu wird der Kinderlosenzuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.

Solide Finanzierung der Pflegeversicherung

Um diese höheren Leistungen zu finanzieren und die Pflegeversicherung angesichts der demographischen Entwicklung gut aufzustellen, mussten wir auch für eine solide Finanzierung sorgen. Der Beitragssatz steigt deshalb ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.

Auch die Renten steigen dieses Jahr wieder deutlich

Der Bundesrat stimmte auch unserer Rentenerhöhung zum 1. Juli zu. Für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es das zweite Jahr in Folge eine deutliche Erhöhung. Die Altersbezüge steigen im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Damit erreichen wir auch die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen.

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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