PLENUM 09/2023 | Thema der Woche: Klimaneutrales Heizen für alle möglich machen!

22. Juni 2023

Die Preise für fossile Brennstoffe werden in Zukunft stark steigen. Das letzte Jahr hat gezeigt: Das stellt viele Menschen vor große Probleme. Gleichzeitig wollen wir bis 2045 klimaneutral werden. Deshalb brauchen wir die Wärmewende. Sie muss gut geplant werden – und der Umstieg für alle machbar und bezahlbar sein.

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat in den letzten Wochen für viele Diskussionen gesorgt. Häufig wurden dabei gerade hier in Bayern von der Union und den Freien Wählern auch falsche Informationen verbreitet. Aber auch für uns gab es Punkte im Gesetzentwurf, mit denen wir nicht einverstanden waren.

Klar ist: Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern klimaneutrales Heizen ermöglichen. Denn die Preise für fossile Brennstoffe werden in Zukunft immer weiter steigen. Und wir wollen bis 2045 klimaneutral werden. Wir brauchen die Wärmewende beim Heizen, weil dort derzeit ein Großteil der Treibhausgasemissionen entsteht.

Klar ist aber auch: Wenn Heizen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr möglich ist, muss es tatsächlich für alle machbare und bezahlbare Alternativen geben. Deshalb verzahnen wir den Umstieg auf klimafreundliches Heizen eng mit der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung.

Deshalb haben wir uns für die parlamentarischen Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes auf folgende Leitplanken geeinigt:

  • Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten.
  • In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Städten über 100.000 Einwohnern soll das bis 2026 der Fall sein, in Städten zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern bis 2028.
  • Die Förderung für neue Heizungen soll passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen.
  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Keine klimafreundliche Wärmetechnologie darf von vornherein ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch nachhaltige Lösungen für das Heizen mit Holz und Pellets.
  • Wir werden Mieterinnen und Mieter schützen, damit sie nicht über Gebühr belastet werden. Dafür schaffen wir gezielte Investitionsanreize für Vermieterinnen und Vermieter.

Wichtig: Anders als von der Union verbreitet, galt von Anfang an, dass niemand eine funktionierende Öl- oder Gasheizung austauschen muss. Auch Reparaturen standen nie in Frage. Nur wenn ohnehin eine Heizungserneuerung ansteht, soll sie klimafreundlich erfolgen.

Mit der kommunalen Wärmeplanung bekommen die Bürgerinnen und Bürger nun Orientierung, welche klimafreundlichen Heizungsarten in ihrem Fall zur Verfügung stehen. Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht. Es dürfen dann auch ab dem 1.1.2024 weiter Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Fernwärme gilt ebenfalls als Erfüllungsoption – und zwar sowohl der sofortige Anschluss an ein vorhandenes Netz als auch die Bereitschaft, sich an ein geplantes Wärmenetz anzuschließen.

Von Seiten des Bundes wird es eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds geben. Wir werden niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist. Die entsprechenden Förderregelungen, Übergangsfristen und Ausnahmen werden wir im parlamentarischen Verfahren überarbeiten und plausibel gestalten.

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Klimaneutrales Heizen für alle möglich machen!

➔ Martina Stamm-Fibich: Mehr Beteiligung – Dringend Modernisierung erforderlich

➔ Jan Plobner: Wie wir die Rechte der Fahrgäste verbessern

➔ Gabriela Heinrich: Leitplanke für integrierte Sicherheit

➔ Carsten Träger: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden entlastet

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