Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) wird angepasst: Damit sind wir beim Thema Fahrgastrechte mit einer Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes einen guten Schritt vorangekommen.
Hierzu konnte ich letzte Woche auch eine Rede über die zentralen Änderungen halten. An dieser Stelle möchte ich über die wichtigsten Punkte auch noch mal berichten. Im Kern gibt es zwei zentrale Neuerungen:
Zum einen die Verpflichtung für Eisenbahnunternehmen, Erstattungs- und Entschädigungsanträge auch elektronisch anzubieten. Das heißt Tschüss zum Ausdrucken von langen Entschädigungsanträgen und Hallo zum einfachen Klick per App. So stelle ich mir Digitalisierung in der Praxis vor. Eine kleine Maßnahme, die aber in der Realität vieler Menschen eine große Wirkung hat.
Zum anderen haben wir die Verpflichtung zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Menschen festgeschrieben. Was bisher freiwillige Absprachen zwischen Verkehrsunternehmen und Bahnhofbetreiber* innen sind, wird dadurch Rechtssicherheit für alle Betroffenen.
Das bedeutet, dass Betroffene, die eine etwas längere Reise planen, nicht bei jeder einzelnen Station nachfragen müssen, ob und wie diese barrierefrei ausgebaut sind, ob ein Hublift vorhanden oder das Servicepersonal nach 21 Uhr noch im Dienst ist. Sie bekommen alle Informationen gesammelt bei einer Stelle. So wird die Reise von Mobilitätseingeschränkten endlich auch als Ganzes betrachtet und nicht nur einzelne Teilabschnitte. Ein Verantwortungspingpong zwischen den verschiedenen Unternehmen und Betreiber* innen wird es dann ebenfalls nicht mehr geben.
Darüber hinaus haben wir als Ampelkoalition die Gunst der Stunde genutzt, um gerade beim Thema Barrierefreiheit noch einen drauf zu setzen. So haben wir festgeschrieben, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Informationen, die sie an die zentrale Anlaufstelle weitergeben, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und diese auf ihren Webseiten veröffentlichen sollen. Das ist ein wichtiger Schritt, dass sich Menschen mit Behinderungen ohne großen Aufwand eigenständig über die Beschaffenheit der Bahnhöfe und ihrer Ausstattungen informieren können.
Zudem haben wir die Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität auf das Jahr 2027 vorverlegt, um frühzeitig zu erfahren, wo diese vielleicht noch Unterstützung benötigt. Hier sind wir gerade auf die Hilfe und das Feedback von Betroffenen angewiesen. Diese müssen aber auch Mitsprache haben und auch gehört werden, damit dass nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt. Alles in allem haben wir mit einer vermeidlich kleinen Anpassung ein großes Paket mit vielen Einzelmaßnahmen zusammengeschnürt, das einen großen Unterschied für viele Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität macht.
Das heißt aber natürlich nicht, dass wir damit am Ende des Weges sind. Es gibt noch viel zu tun und ich freue mich besonders auf die wichtigen Impulse der Betroffenenvertretungen für die weiteren Maßnahmen. Lasst uns gemeinsam weiterarbeiten, damit wir Deutschland endlich vollständig barrierefrei bekommen!
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