PLENUM 12/2023 | Jan Plobner: Gut Ding hat Weile

02. Oktober 2023

Die Reform des Abstammungsrechts nimmt langsam Form an. Ziel ist ein Familienrecht, das niemanden in Deutschland diskriminiert.

Von Seiten der SPD ist das Ziel schon lange klar: Wir müssen das Abstammungsrecht reformieren, da es der heutigen Zeit nicht mehr gerecht wird. Nach langem Warten auf das Justizministerium nimmt die Reform ums Abstammungsrecht nun Form an. Wie wir Eltern werden und welche Verantwortung damit einhergeht, ist allgemein bekannt. Aus juristischer Sicht ist das ganze deutlich komplizierter. Das Abstammungsrecht regelt dabei die Elternschaft. Seit 20 Jahren hat es sich kaum verändert. Damals wurde die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben und die Situation für in Scheidung lebende Paare vereinfacht. Nach § 1591 BGB ist heute Mutter eines Kindes immer die Frau, die es geboren hat. Nach § 1592 BGB ist Vater eines Kindes entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder der gerichtlich als Vater festgestellt worden ist. Das deutsche Familien- und Abstammungsrecht ist weit davon entfernt allen Menschen und Familienmodellen gleiche Rechte und Pflichten zu übertragen. Queeren Paaren werden bei der Gründung ihrer eigenen Familie unzählige Steine in den Weg gelegt. Bis ein Kind zwei gleichberechtigte Väter oder Mütter hat, können oft Jahre vergehen. Patchworkfamilien bleibt heute oft nur der, selten wirklich einfache, Weg einer Adoption um für die Kinder gemeinsam Verantwortung übernehmen zu können. Der Reformbedarf dieses Rechtsgebietes ist allgemein anerkannt. Die Schritte, die von anderen Seiten gefordert werden, sind oftmals unzureichend und in manchen Punkten verkomplizieren sie die Situation nur noch weiter.

Es ist Zeit für eine große, echte Reform. In Anlehnung an den Koalitionsvertrag soll zukünftig eine Elternschaftsvereinbarung geregelt werden, die vor der Zeugung des Kindes bereits die zukünftigen Verhältnisse klärt. Darin erklärt der biologische Erzeuger, dass er die Samen spendet und die Mitmutter oder der zukünftige Vater bestätigt die Elternschaft. Bei Vorliegen einer solchen Vereinbarung soll die Ehe nachrangig sein. In allen anderen Fällen hat – auch die gleichgeschlechtliche – Ehe Vorrang. Eine Möglichkeit durch Anerkennung soll weiterhin die Fälle nach der Empfängnis regeln.

Familie sind mehr als Gene. Inwieweit wir gute Eltern abgeben, ist unabhängig davon, ob wir Frau oder Mann, Hetero oder Homo, Trans oder Cis, binär oder nicht binär sind. Wir erwarten nun eine gut ausgearbeitete Lösung, die sowohl Kindern von gleichgeschlechtlichen Eltern als auch von transgeschlechtlichen und nicht-binären Elternteilen dieselben Rechte verleiht, wie Kindern aus heterosexuellen Familienkonstellationen.

Die Initiative zahlreicher Verbände und laufende Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht hierzu haben wir hoch erfreut zur Kenntnis genommen und sind sicher, dass diese nun auch dem Justizministerium den entscheidenden Anstoß gegeben haben. Zudem kann so die Problematik um zahlreiche Kinder geregelt, die in eine Scheidungssituation hineingezeugt oder geboren werden und allen Familien geholfen werden, die Samenspenden empfangen, ohne verheiratet zu sein.

Unser Anspruch ist ein Familienrecht, das niemanden in diesem Land diskriminiert und für alle Menschen Möglichkeiten schafft Eltern zu werden.

Jan Plobner | Wahlkreis Nürnberger Land und Roth

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