Die Einigung umfasst Änderungen bei Abstandsregeln und härtere Strafen für illegalen Handel. Für Produzenten von Medizinalcannabis sind Erleichterungen geplant.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit haben in Deutschland im letzten Jahr 4,5 Millionen Erwachsene mindestens einmal Cannabis konsumiert. Wenn 8,8 Prozent der Erwachsenen Cannabis konsumieren, obwohl es verboten ist, dann kann die Schlussfolgerung nur lauten: Die jahrzehntelange Verbotspolitik ist gescheitert.
Aus diesem Grund hat sich die Koalition aufgemacht, um Cannabis in Deutschland im zulässigen rechtlichen Rahmen zu legalisieren. In der letzten Woche haben wir uns mit unseren Partnern auch in den letzten strittigen Fragen geeinigt, sodass der Bundestag zeitnah über den Gesetzentwurf zum Cannabis-Kontrollgesetz (CanG) entscheiden kann. Die letzten Änderungen lauten:
Abstandsregelungen für den Konsum: Statt eines 200-Meter-Abstands zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten soll nun die Sichtweite als Mindestabstand dienen, jedoch höchstens 100 Meter betragen. Zudem bleibt das Konsumverbot in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr bestehen.
Es wird eine Toleranzgrenze für Besitzmengen im öffentlichen und privaten Raum eingeführt. Ordnungswidrigkeiten sollen greifen, wenn bestimmte Mengen überschritten werden, mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro und einer Mindeststrafe von 10.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Der Eigenanbau soll ab dem 1. April 2024 erlaubt sein, während der Anbau in Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli 2024 erlaubt wird.
Gleichzeitig schaffen wir neue Regelungen für die Cannabiswirtschaft in Deutschland. Es wird vorgeschlagen, das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Medizinalcannabis abzuschaffen, um die deutsche Cannabiswirtschaft zu stärken und die strukturelle Benachteiligung gegenüber Importen zu beenden.
Härtere Strafen für illegalen Handel: Es werden härtere Strafen für den illegalen Handel mit Cannabis vorgeschlagen, während Bagatellverstöße weniger stark verfolgt werden sollen. Im Bereich der Anbauvereine werden wir eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten für die Zulassung von Anbauvereinen und neue Informationspflichten bezüglich krimineller Verurteilungen von Vertretern solcher Vereine einführen. Für den Verkehr werden wir neue höhere Grenzwerte einführen.
Ich bin mir sicher, dass durch diese Maßnahmen mehr Konsumentenschutz, eine Entkriminalisierung breiter Gesellschaftsschichten, eine Entlastung der Justiz und einen besseren Jugendschutz hinbekommen. Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz einen jahrelangen Irrweg beenden und eine Cannabispolitik machen, die nicht ideologisch, sondern durch wissenschaftliche Fakten geprägt ist.
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