Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse wurde die angedachte Finanzierung von Zukunftsinvestitionen in Höhe von 60 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre untersagt. Das bedeutet, dass die Bundesregierung eine neue Finanzierung u.a. für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finden muss, um den Umbau unserer Wirtschaft auf Klimaneutralität weiterhin möglich zu machen. Aber auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) ist davon betroffen, aus dem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird.
Unser Bundeskanzler Olaf Scholz stellte in seiner Regierungserklärung vom 28. November klar, dass weder bei der Unterstützung der Ukraine, der „Bewältigung der Energiekrise“ noch bei der „Modernisierung des Landes“ nachgelassen werden dürfe. „Es geht für uns alle um viel, es geht um sichere Arbeitsplätze, um eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, es geht um ein gutes Leben für die kommenden Generationen und es geht um unsere Fähigkeit, auch kommende Krisen zu bewältigen“, sagte Scholz.
Das sieht auch die SPD-Bundestagsfraktion so. Mit Blick auf den Haushalt 2024 warb unser Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich in der Debatte dafür, erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse zu erwirken: „Wenn die Zeiten keine normalen Zeiten sind, dann kann es auch keinen normalen Haushalt geben“.
Nachtragshaushaltsgesetz 2023
Diesen Ankündigungen lassen wir Taten folgen. Der erste Schritt zu verfassungskonformen Zukunftsinvestitionen, ist der Nachtragshaushalt 2023. Damit wollen wir insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Hierfür ist jedoch eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig, die wir – wegen der außergewöhnlichen Notsituation durch die humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – für gerechtfertigt halten.
Haushalt 2024
Der Haushalt für kommendes Jahr war zwischen den Regierungsfraktionen bereits geeint, aber noch nicht endgültig beschlossen. Der zentrale Streit kreist nun um die Frage, ob für den Haushalt 2024 eine erneute Notlage im Rahmen der Schuldenbremse ausgesprochen wird, was der Bundesregierung mehr Spielraum eröffnen würde.
Folgen für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich erstmal gar nichts, auch wenn die CDU/CSU so tut, als ob wir alle ruiniert seien. Hilfen wie BAföG, Wohngeld, Kinderzuschläge usw. werden natürlich weiterhin zuverlässig ausgezahlt. Unser Ziel ist es jetzt, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Daran arbeiten wir.
➔ Thema der Woche: Debatte um den neuen Haushalt im Plenum
➔ Martina Stamm-Fibich: Koalition erreicht Einigung bei Cannabis-Legalisierung
➔ Carsten Träger: Antisemitismus hat keinen Platz in unserem Land
➔ Gabriela Heinrich: Der Klimaclub – Partnerschaften für den Klimaschutz
➔ Jan Plobner: Das Deutschlandticket für Studierende kommt
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