Die Einigung der Koalitionsspitzen zum Bundeshaushalt 2024 hat auch Auswirkungen auf Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz. Wichtige Programme und Investitionen bleiben gesichert, umweltschädliche Subventionen sollen abgebaut werden. Ein Überblick.
Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz kann fortgesetzt werden
Das im März beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sorgt dafür, dass Ökosysteme wie Wälder und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Damit bleiben sie gleichzeitig Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Klimaschützer. Bis 2026 waren dafür insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Der allergrößte Teil der Mittel für 2024 steht auch nach der Haushaltseinigung weiter zur Verfügung. Insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der Moore und zum Humusaufbau sollen unverändert fortgeführt werden. Moore sind für rund 4 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich – Schätzungen zufolge kann eine klimafreundlich durchgeführte Wiedervernässung der Moore bis zu 35 Mio. Tonnen CO2–Äquivalente pro Jahr einsparen.
Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind gesichert
Der Verkehrssektor trägt erheblich zum CO2-Ausstoß in Deutschland bei. Auch deshalb ist die Bahn das Transportmittel der Zukunft – aber unsere Schieneninrastruktur hat erheblichen Investitionsbedarf. Die von 2024 bis 2027 vorgesehenen Investitionen von rund 13 Milliarden Euro bleiben erhalten. Sie sollen nicht mehr über den Klima- und Transformationsfonds, sondern aus dem Haushalt finanziert werden und sind dort gesichert. Unter anderem durch Privatisierungserlöse soll das Eigenkapital der Bahn erhöht werden.
Abbau klima- und umweltschädlicher Subventionen, CO2-Preis und Plastiksteuer
Die Einigung sieht zudem vor, klima- und umweltschädliche Subventionen in Höhe von 3 Milliarden Euro abzubauen. Flüge sind manchmal notwendig, insbesondere für lange Strecken. Auf kurzen Strecken wie innerhalb Deutschlands ist die Bahn allerdings deutlich klima- und umweltfreundlicher. Als zweites europäisches Land nach Norwegen wollen wir deshalb Kerosin bei gewerblichen innerdeutschen Flügen besteuern, wie ja auch KFZ-Kraftstoffe und Bahnstrom besteuert werden. Damit beenden wir eine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Transportarten. Beim nationalen CO2-Preis soll zum Preispfad der Großen Koalition zurückgekehrt werden. Der CO2-Preis soll im kommenden Jahr 45 Euro pro Tonne CO2 betragen statt 40 Euro. Das Geld fließt weiter zu 85 Prozent über die Abschaffung der EEG-Umlage an Menschen und Unternehmen zurück.
Seit 2021 müssen alle EU-Staaten eine Abgabe zahlen, wenn sie ihre Verpackungsabfälle aus Kunststoff nicht wiederverwerten. Bisher wird diese in Deutschland aus dem Haushalt finanziert. Unternehmen hatten dadurch aber keinen Anreiz, weniger oder gar kein Plastik einzusetzen oder mehr Verpackungen aus recyceltem Plastik herzustellen. Künftig sollen für die Finanzierung der Abgabe deshalb über eine Plastiksteuer die Hersteller und Inverkehrbringer von nicht recycelten Plastikverpackungen herangezogen werden.
Beim Abbau der Zuschüsse für Agrardiesel und der Subventionierung der KFZ-Steuer für die Landwirtschaft gibt es noch Beratungsbedarf.
Wir werden all diese Punkte in unseren Haushaltsberatungen im Bundestag Anfang 2024 sorgfältig prüfen. Im Dezember konnten wir viele im Regierungsentwurf noch vorgesehenen Kürzungen etwa vor allem im Sozialbereich zurücknehmen. Auch 2024 werden wir als Abgeordnete unsere Schwerpunkte setzen.
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