PLENUM 02/2022 | Martina Stamm-Fibich: EU hilft der Ukraine

29. April 2022

PLENUM 02/2022 | Martina Stamm-Fibich: EU hilft der Ukraine

Beim Treffern der EU-Ombudspersonen in Straßburg werden zentrale Probleme in der Betreuung von Flüchtlingen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.

Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass Millionen von Flüchtenden in der gesamten EU nach einem sicheren Zufluchtsort suchen. Als Reaktion hat die EU erstmals die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz aktiviert, um den Menschen, die aus der Ukraine fliehen, schnelle Hilfe anzubieten. Die Richtlinie ermöglicht den Zugang zu Unterkunft, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Bildung in den Mitgliedsstaaten.

Die Situation der Flüchtlinge in den Mitgliedsstaaten war ein Thema des Treffens des "European Network of Ombudsmen" bei der Konferenz in Straßburg mit Teilnehmern aus 34 Mitgliedsstaaten. Liudmyla Denisova, Ombudsfrau der Ukraine, berichtete eindrucksvoll von der humanitären Situation in der Ukraine. Vergewaltigungen und Ermordungen von Frauen und Kindern seien an der Tagesordnung, das Leid der Menschen kaum in Worte zu fassen. Sie bedankte sich ausdrücklich für die Unterstützung der EU.

In den aufnehmenden Ländern gibt es neben der Wohnungssuche für Flüchtlinge ein weiteres zentrales Problem: Es gibt zu wenige Psychologen, die traumatisierte Menschen unterstützen können. Alleine Polen hat bislang drei Millionen Flüchtlinge, darunter 700.000 Kinder aufgenommen. "Wir brauchen nicht nur mehr Psychologen, sondern auch welche, die ukrainisch können", sagte Hanna Machinska, stellvertrende Ombudsfrau Polens. Einig waren sich die Teilnehmer, dass die in 2022 geschaffenen Rechte für Flüchtlinge als Standard in der EU für die Zukunft beibehalten werden sollen.

Außerdem: Mindestlohn steigt ab Oktober auf zwölf Euro

Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung war in 1. Lesung im Bundestag. Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht.

Wer ein geringes Einkommen bezieht, hat ab Oktober mehr Geld im Geldbeutel. Für über sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung und ein Lohnplus von 22 Prozent. Viele davon arbeiten in sozialen Berufen, sind Frauen oder leben in Ostdeutschland.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, die geplante Erhöhung bedeute auch "mehr Respekt für diejenigen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass der Laden läuft, die Großes leisten und das oftmals für kleines Geld". Es gehe dabei etwa um Verkäuferinnen, die in einer Bäckerei arbeiten, um Helferinnen und Helfer in der Landwirtschaft oder um Friseurinnen und Friseure. Klar ist aber auch: Der Mindestlohn ist nicht der Goldstandard, sondern der Mindeststandard. Goldstandard sind Tarifverträge und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

In Deutschland war 2015 erstmals eine gesetzliche Lohnuntergrenze in Kraft getreten. Heil kündigt an, dass künftig weitere Anpassungen durch die Mindestlohnkommission vorgenommen werden müssen. Die nun vorgesehene Anhebung auf zwölf Euro als Lohnuntergrenze entspreche 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll mit der Mindestlohnerhöhung auch die Geringfügigkeitsgrenze auf zehn Stunden Wochenarbeitszeit und 520 Euro monatlich erhöht werden.

Artikelfoto: Martin Ferschmann / SPD Mittelfranken

Martina Stamm-Fibich | Wahlkreis Erlangen

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