PLENUM 02/2023 | Carsten Träger: Wir bekämpfen Steuerflucht!

14. Februar 2023

PLENUM 02/2023 | Carsten Träger: Wir bekämpfen Steuerflucht!

Multinationale Konzerne, die Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unterschiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis dämmen wir weiter ein.

Es sind nach wie vor erschreckende Zahlen: Allein in Deutschland belaufen sich die Einnahmeverluste durch Steuervermeidung von Unternehmen laut Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf bis zu 30 Milliarden Euro pro Jahr. International sind die Zahlen noch gravierender: Durch die Steuervermeidung von Unternehmen gehen Entwicklungsländern jährlich mindestens 100 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen verloren.

Durch diese globale Steuervermeidung werden den Staaten notwendigen Gelder vorenthalten, die zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit dringend benötigt werden, aber auch für Investitionen in Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit und Umwelt- und Klimaschutz.

Mit der Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung haben wir deshalb diese Woche das Abkommen zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA über den „Austausch länderbezogener Berichte“ ratifiziert: Künftig werden nun länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen automatisch mit den USA ausgetauscht.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte im Auftrag der G20-Staaten im Rahmen des Projektes gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen konkrete Lösungen zur Beseitigung der Defizite der internationalen Besteuerungsregeln entwickelt. Dazu gehören standardisierte Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise sowie eben der Austausch der länderbezogenen Berichte zwischen den teilnehmenden Staaten.

Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene, denn wenn die Finanzverwaltungen alle notwendigen Informationen erhalten, lassen sich die Steuersparmodelle multinationaler Konzerne besser bekämpfen.

Mitgliederversammlungen von Vereinen

können weiter hybrid oder rein digital erfolgen

Die Mitgliederversammlungen sind die wichtigsten Gremien der Vereine. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch regeln sie den überwiegenden Teil der Vereinsangelegenheiten.

Bis zur Corona-Pandemie war es die Regel, dass Mitgliederversammlungen in Präsenz stattfinden. In der Pandemie und darüber hinaus haben sich digitale Versammlungen aber gut bewährt. Die Ausnahmeregelung jedoch, die auch Vereinen erlaubt hat, virtuelle Mitgliederversammlungen abzuhalten, die keine entsprechende Regelung in ihrer Satzung hatten, ist im August 2022 ausgelaufen.

Wir haben deshalb diese Woche ein neues Gesetz beschlossen, das es Vorständen von Vereinen und Stiftungen künftig erlaubt, die Versammlungen in hybrider Form einzuberufen und somit die Teilnahme durch elektronische Kommunikation vorzusehen. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder andere einberufende Organe zudem nun per einfachem Beschluss und ohne Änderung der Satzung ermächtigen, Versammlungen in rein virtueller Form einzuberufen.

Damit stärken wir das ehrenamtliche Engagement und senken den bürokratischen Aufwand, der bisher für Mitglieder, Vereine und Registergerichte nötig war, um moderne Vereinsarbeit mit den bewährten technischen Mitteln des 21. Jahrhunderts zu ermöglichen.

Artikelbild: TheDigitalWay / Pixabay.com.

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Deutschlandgeschwindigkeit für unsere Infrastruktur

➔ Martina Stamm-Fibich: „Der Zusammenhalt ist unser höchstes Gut“

➔ Jan Plobner: Startschuss – 49-Euro-Ticket kommt im Mai

➔ Carsten Träger: Wir bekämpfen Steuerflucht!

➔ Gabriela Heinrich: Lieferkettengesetz ist in Kraft

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