In der Großen Koalition war es eine Never-Ending-Story: Die Union hatte gemauert, die SPD nicht lockergelassen. Und wir haben uns durchgesetzt: Am 1. Januar ist das Lieferkettengesetz in Kraft getreten.
Neben vielen anderen Grundsätzen sind für die SPD seit ihrem Bestehen zwei Dinge zentral: Arbeit hat ihren Wert, und Ausbeutung muss geächtet sein. In Deutschland sind wir weit gekommen, es gibt zudem internationale Arbeitsnormen und Umweltstandards. Aber immer wieder hatte sich gezeigt, dass sich um Menschenrechte und Umwelt an bestimmten Punkten der Lieferketten nicht groß geschert wird. Erinnern wir uns nur an die schrecklichen Bilder aus Textilfabriken in Bangladesch oder an durch Kobaltminen verseuchte Landschaften im Kongo. Der Schutz von Menschenrechten darf nicht am Werkstor deutscher Fabriken enden. Er muss auch im Industriegebiet von Dhaka und unter Tage im Kongo durchgesetzt sein.
Deutsche Unternehmen haben an den Missständen zum Teil mitverdient. Und wir als Verbraucher:innen haben das in Kauf genommen. Unser Lieferkettengesetz – genau heißt es Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – ist ein wichtiger Baustein, solche Zustände zu ändern. Es regelt die unternehmerische Verantwortung, damit Menschenrechte und Umweltschutz in den globalen Lieferketten nicht unter den Tisch fallen. Insbesondere regelt es die Verbote von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Landraub. Umgekehrt sind Standards im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Rechte auf faire Löhne und Gewerkschaft einzuhalten. Das Gesetz gilt zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab 2024 wird es ausgeweitet auch auf Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmer_innen hierzulande.
Unterstützung für die Unternehmen
Ich kann mich noch gut erinnern: Die Union war damals vor allem auch deswegen dagegen, weil sie den Unternehmen die Sorgfaltspflichten nicht zugetraut hat. Zugegebenermaßen ist es auch nicht trivial, die Sorgfaltspflichten bedeuten einen gewissen Aufwand. Dafür unterstützt die Politik mit einem breiten Maßnahmenkatalog: Ein "KMU-Kompass" hilft kleinen und mittleren Firmen, die Sorgfaltspflichten umzusetzen. Der "CSR-Risiko-Check" unterstützt dabei, Risiken entlang der Lieferkette zu entdecken. Ein kostenloser Online-Kurs rundet das Angebot in Deutschland ab.
Das Entwicklungsministerium bietet auch in den Ländern des Globalen Südens Unterstützung an. Zum Beispiel flankiert die "Initiative Globale Solidarität" eine partnerschaftliche Umsetzung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten. Zulieferer deutscher Unternehmen können sich über einen KfW-Fonds für eine Förderung bewerben, um ihr Nachhaltigkeitsmanagement zu verbessern. Und das Entwicklungsministerium fördert die Nachhaltigkeit in ganz bestimmten (Problem-)Branchen – etwa mit dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Forum Nachhaltiger Kakao.
Ausblick: Europäisches Lieferkettengesetz
Mit dem Lieferkettengesetz hat Deutschland Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung geleistet. Auf europäischer Ebene legen wir nach. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich Ende 2022 schon im Grundsatz auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Voraussichtlich im Frühjahr legt das EU-Parlament einen entsprechenden Gesetz-Entwurf vor. Der Teufel steckt bestimmt wieder im Detail. Aber möglicherweise wird Ende 2023 über die Lieferketten-Richtlinie abgestimmt.
Artikelbild: SPD Mittelfranken
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