Dichte, leistungsfähige und gut ausgebaute Energie-, Verkehrs- und Dateninfrastrukturnetze sind die Lebensadern unserer Wirtschaft und das Fundament guter Arbeitsplätze. Diese Woche haben wir einen weiteren großen Schritt getan, ihre dringend notwendige Modernisierung und ihren Ausbau deutlich zu beschleunigen.
Unsere Fortschrittskoalition hat es sich zur Kernaufgabe gemacht, die Modernisierung und den Bau neuer Infrastruktur – wie beispielsweise Windkraftanlagen, Stromnetze oder Schienenwege – massiv zu beschleunigen. Wir wollen eine neue Deutschlandgeschwindigkeit für unsere Infrastruktur etablieren. Dafür ist unter anderem auch die Dauer von Gerichtsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben entscheidend.
Deshalb haben wir diese Woche eine Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen und schaffen an den Verwaltungsgerichten eine Überholspur für wichtige Infrastrukturvorhaben. Wir verkürzen die Verfahrensdauern, während wir natürlich weiterhin den Rechtsschutz wahren.
Künftig erhalten Verfahren, für die bereits in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind, ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gegenüber anderen Verfahren. Erklärungen und Beweismittel, die Kläger nicht innerhalb der gerichtlichen Frist vorbringen, sind für den weiteren Prozess künftig grundsätzlich ausgeschlossen („prozessuale Präklusion“). Das soll dafür sorgen, zügig den Prozessstoff zu bündeln.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir überdies eingebracht, dass Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichte künftig einfache Entscheidungen in kleinerer Besetzung treffen dürfen. Damit wird ein Wunsch des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt und Personal effektiver eingesetzt. Wir ermöglichen in eng umschriebenen Grenzen den Vollzug rechtswidriger Behördenentscheidungen bis zum Urteil in der Hauptsache („Unbeachtlichkeitsregel“). Behebbare Fehler, die auch in absehbarer Zeit behoben sein werden, sollen im vorläufigen Rechtsschutz nicht zum Baustopp führen. Behörden werden künftig bei elektronischer Aktenführung verpflichtet, die Akten als digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen. Wichtig ist, dass im nächsten Schritt auch die elektronische Aktenführung bei den Behörden ausgeweitet wird.
Wir wollen die Transformation hin zu einer digitalen, nachhaltigen und sozial gerechten Gesellschaft vorantreiben. Die Deutschlandgeschwindigkeit für unsere Infrastruktur in unserem Justizwesen zu verankern, indem wir für gut ausgestattete Behörden und Gerichte sorgen und Verfahren entschlacken, war ein weiterer Baustein für mehr Tempo bei der Modernisierung unseres Landes.
Die Deutschlandgeschwindigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gelingt und unser Wohlstand gesichert wird. Per Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung erneut zu prüfen. Unsere Arbeit zur Erreichung der Deutschlandgeschwindigkeit geht konsequent weiter.
Artikelbild: AS_Pohotography / Pixabay.de
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