Als das BAföG unter Willy Brandt eingeführt wurde, erhielten 44 % aller Studierenden die neue Förderung. Heute sind es nur noch 11 %. Mit der aktuellen Novelle wollen wir den Trend umkehren – und bereiten eine grundsätzliche Reform vor.
Im Koalitionsvertrag haben wir eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung vereinbart. Die aktuelle Novelle ist der erste Schritt dazu und zudem eine Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten.
Ziel ist, dass wieder mehr Studierende Förderung nach dem BAföG erhalten können und die Fördersätze der Lebensrealität entsprechen – für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Ob man sich für ein Hochschulstudium entscheidet oder nicht, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Um das zu erreichen, ...
Zudem erhöhen wir die Altersgrenze auf 45 Jahre und die Vermögensfreibeträge auf 45.000 Euro. Den Restschuldenerlass weiten wir aus und vereinfachen ihn. Die Antragsstellung soll künftig einfacher und digital erfolgen.
Wer derzeit bereits BAföG bezieht und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, erhält zudem 230 Euro als einmaligen Heizkostenzuschuss, der im Sommer automatisch ausgezahlt wird.
Bereits in Vorbereitung ist ein Notfallmechanismus für Krisenzeiten, der es in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie Schülern und Studierenden ermöglichen soll, vorrübergehend BAföG zu bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind.
Mit einer weiteren Reform werden wir schließlich den Kreditanteil am BAföG senken, um der Verschuldungsangst entgegenzuwirken, einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.
Ebenfalls im Bundestag beschlossen haben wir den Kindersofortzuschlag. Der Sofortzuschlag ist Teil der beiden Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, aber er ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung.
Bis die Kindergrundsicherung umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche, deren Familien Transferleistungen beziehen, ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen.
Der Sofortzuschlag entlastet also schnell, gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.
Artikelbild: Brooke Cagle / Unsplash.com.
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