PLENUM 03/2022 | Carsten Träger: BAföG-Novelle – Mehr Geld für mehr Studierende

20. Mai 2022

PLENUM 03/2022 | Carsten Träger: BAföG-Novelle – Mehr Geld für mehr Studierende

Als das BAföG unter Willy Brandt eingeführt wurde, erhielten 44 % aller Studierenden die neue Förderung. Heute sind es nur noch 11 %. Mit der aktuellen Novelle wollen wir den Trend umkehren – und bereiten eine grundsätzliche Reform vor.

Im Koalitionsvertrag haben wir eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung vereinbart. Die aktuelle Novelle ist der erste Schritt dazu und zudem eine Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten.

Ziel ist, dass wieder mehr Studierende Förderung nach dem BAföG erhalten können und die Fördersätze der Lebensrealität entsprechen – für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Ob man sich für ein Hochschulstudium entscheidet oder nicht, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Um das zu erreichen, ...

  • erhöhen wir den Grundfreibetrag um 20 % auf insgesamt 2.400 Euro – damit können wieder mehr Studierende BAföG beantragen.
  • erhöhen wir die Bedarfssätze um 5 %, den Kinderbetreuungszuschlag auf 160 Euro und den Wohnzuschlag auf 360 Euro. Damit steigt der Förderhöchstbetrag von heute 861 auf insgesamt 931 Euro.

Zudem erhöhen wir die Altersgrenze auf 45 Jahre und die Vermögensfrei­beträge auf 45.000 Euro. Den Restschuldenerlass weiten wir aus und vereinfachen ihn. Die Antragsstellung soll künftig einfacher und digital erfolgen.

Wer derzeit bereits BAföG bezieht und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, erhält zudem 230 Euro als einmaligen Heizkostenzuschuss, der im Sommer automatisch ausgezahlt wird.

Bereits in Vorbereitung ist ein Notfallmechanismus für Krisenzeiten, der es in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie Schülern und Studierenden ermöglichen soll, vorrübergehend BAföG zu bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind.

Mit einer weiteren Reform werden wir schließlich den Kreditanteil am BAföG senken, um der Verschuldungsangst entgegenzuwirken, einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.

Außerdem: Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung

Ebenfalls im Bundestag beschlossen haben wir den Kindersofortzuschlag. Der Sofortzuschlag ist Teil der beiden Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, aber er ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung.

Bis die Kindergrundsicherung umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche, deren Familien Transferleistungen beziehen, ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen.

Der Sofortzuschlag entlastet also schnell, gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.

Artikelbild: Brooke Cagle / Unsplash.com.

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Energie – von Russland unabhängig durch Flüssiggas

➔ Carsten Träger: BAföG-Novelle – Mehr Geld für mehr Studierende

➔ Martina Stamm-Fibich: „Wir dürfen die Sterbehilfe nicht alleine denken“

➔ Gabriela Heinrich: Pressefreiheit – Deutschland rutscht ab

➔ Jan Plobner: § 219a – „Mehr Selbstbestimmung für die Frauen“

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