Der furchtbare Überfall Putins auf die Ukraine hat die energiepolitische Verflechtung Deutschlands mit Russland zu einem Risiko gemacht. Da Gas kurzfristig nicht durch andere Energieträger zu ersetzen ist, müssen wir für eine Übergangszeit vor allem verflüssigtes Erdgas (LNG) aus anderen Quellen beschaffen.
Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert. Vor kurzem hat Russland sogar die Gaslieferungen in unsere Partnerländer Bulgarien und Polen ausgesetzt. Ein ähnliches Szenario könnte auch Deutschland drohen. 55 % unserer Erdgasimporte stammten Anfang des Jahres aus Russland. Inzwischen konnten wir diesen Anteil bereits auf 35 % erheblich senken und arbeiten mit Hochdruck an einer weiteren Reduzierung.
Unabhängige nationale Gasversorgung für die Übergangszeit
Höchste Priorität hat vor diesem Hintergrund natürlich der Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Aber kurzfristig ist Gas kaum durch andere Energieträger ersetzbar. Der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung für die Übergangszeit ist deshalb zwingend erforderlich und äußerst dringlich.
Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (Liquefied Natural Gas, LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, ist aber auch der umgehende Ausbau der LNG-Importinfrastruktur unverzichtbar.
Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Damit LNG zügig eingespeist werden kann, sieht das LNG-Beschleunigungsgesetz vor, alle Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von schwimmenden und stationären LNG-Terminals zu beschleunigen.
Genehmigungsbehörden können künftig vorübergehend und unter klar definierten Bedingungen auf bestimmte Verfahrensanforderungen – zum Beispiel im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung – verzichten. Stationäre Anlagen sind dabei nicht von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen.
Befristet bis spätestens 2043 – und umstellbar auf Wasserstoff
Die Genehmigungen für neue LNG-Anlagen ist bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus kann dann nur noch für klimaneutralen Wasserstoff genehmigt werden. Deshalb müssen alle neu genehmigten LNG-Anlagen und Erdgasleitungen müssen kurz- und mittelfristig auf Wasserstoff und dessen Derivate umgestellt werden können („H2 ready“). So sichern wir die Energieversorgung für die Übergangszeit – und halten entschlossen Kurs auf unser Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045.
Artikelbild: German LNG Terminal GmbH.
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