Lange Zeit waren keine Besuche von Gruppen aus den Wahlkreisen mehr möglich. Nun können die ersten Besucherfahrten wieder stattfinden. Ein gutes Zeichen: Denn Transparenz und Dialog sind heute wichtiger denn je.
Die Corona-Pandemie hatte enorme Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Für viele Menschen hat sich das Leben während der Pandemie dramatisch verändert. Die SPD hat in all den Monaten konsequent das Ziel verfolgt, die Pandemie einzudämmen, das Gesundheitssystem zu stabilisieren und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für die Betroffenen abzufedern. Im internationalen Vergleich ist uns da einiges gelungen.
Vor diesem Hintergrund scheint die Tatsache, dass seit Frühjahr 2020, also für fast 2 Jahre, keine Besuchergruppen aus den Wahlkreisen mehr den Bundestag besuchen konnten, wie eine Randnotiz. Es stimmt, andere Maßnahmen haben den parlamentarischen Betrieb und die Königsdisziplin des Parlaments, die Gesetzgebung, viel stärker erschwert.
Aber die parlamentarische Demokratie lebt von Transparenz und Dialog. Der direkte Austausch zwischen Abgeordneten und Bürgerinnen und Bürgern nicht nur im Wahlkreis, sondern auch in der Hauptstadt, und der ganz persönliche, unmittelbare Einblick der Bürgerinnen und Bürger in den parlamentarischen Betrieb in Berlin sind enorm wichtig. Das gilt heute ganz besonders, wo von innen wie von außen mit gezielten Desinformationskampagnen, Verschwörungstheorien und Fake News versucht wird, unseren Zusammenhalt zu erschüttern, unsere Gesellschaft zu spalten und unser Land zu destabilisieren.
Ich freue mich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher – auch in der hektischsten Sitzungswoche sind die Momente mit den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis echte Highlights.
Abschaffung des §219a
Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärzt:innen, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Zinssenkung für Steuerforderungen
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst. Künftig wird der Zinssatz alle zwei Jahre evaluiert.
Mehr BAföG für mehr Studierende
Die BAföG-Sätze steigen im Herbst um 5,75 Prozent. Der Vermögensfreibetrag liegt künftig für unter 30-Jährige bei 15.000 Euro, für über 30-Jährige bei 45.000 Euro. Auch die Freibeträge der Elterneinkommen steigen und die BAföGAltersgrenze wird auf 45 Jahre erhöht.
Artikelbild: Kamyq / Pixabay.de
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