PLENUM 06/2024 | Gabriela Heinrich: Seit 75 Jahren das Gewissen Europas

30. April 2024

Die SPD-Fraktion feierte im Reichstagsgebäude bei einer großen Veranstaltung das 75. Gründungsjubiläum des Europarats. Diese Organisation wacht über Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa.

Am 5. Mai 1949 wurde der Europarat gegründet. Die Gründerväter und -mütter wussten genau, dass Frieden in Europa nur auf Demokratie fußen kann. Und in der Demokratie muss es rechtsstaatlich zugehen. Und im Rechtsstaat sind alle Menschenrechte zu wahren. Alles das zu beobachten und bei Verstößen anzumahnen, sind die Kernaufgaben des Europarats. Konrad Adenauer nannte ihn ein „Europäisches Gewissen“.

1949 waren 10 Länder dabei. Deutschland wurde 1951 Vollmitglied, nach 1989 traten die jungen mittel- und osteuropäischen Demokratien bei. Heute gibt es 46 Mitgliedsstaaten. Belarus und die Russische Föderation waren wegen Menschenrechtsverletzungen bzw. dem Überfall auf die Ukraine suspendiert worden.

Der Europarat besteht aus 3 Säulen:

Das Ministerkomitee stellt das Entscheidungsorgan dar. Es besteht aus den Außenminister:innen der Mitgliedsstaaten, die meist von den Botschafter:innen vertreten werden.

Die Parlamentarische Versammlung funktioniert ähnlich wie ein nationales Parlament. Sie macht keine Gesetze, sondern verfasst Berichte, verabschiedet Resolutionen und wählt die Richter:innen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können alle anrufen, die ihre Menschenrechte verletzt sehen und durch alle Instanzen des jeweiligen Landes gegangen sind. Das ist ein einmaliger Schutzmechanismus, weil letztlich 676 Millionen Europäerinnen und Europäer ihre Menschenrechte einklagen können.

Gleichsam das Fundament der drei Säulen bilden Konventionen und Abkommen, die einzuhalten sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben. Darunter am bedeutendsten: die „Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. Darüber hinaus gibt es über 200 Übereinkommen und Protokolle (darunter die Antifolter-Konvention oder die Europäische Sozialcharta).

Vor ein paar Jahren sah es übrigens so aus, als würde der Europarat von autoritären Mitgliedsstaaten unterwandert (jüngst auch Thema einer Doku und eines Spielfilms in der ARD). Das konnten wir verhindern, allen voran mein Kollege Frank Schwabe hat sich hier hervorgetan. Dennoch mangelt es nicht an Herausforderungen. Vor allem geht es derzeit darum, dass Länder wie Aserbaidschan oder die Türkei die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht umsetzen (wozu sie sich verpflichtet haben). Das beweist: Wir brauchen den Europarat weiterhin. Oder mehr denn je.

Gabriela Heinrich | Wahlkreis Nürnberg Nord

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Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

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➔ Carsten Träger: Die AfD ist eine Bedrohung für unsere Demokratie

➔ Gabriela Heinrich: Seit 75 Jahren das Gewissen Europas

➔ Jan Plobner: Reproduktive Rechte stärken

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