Deutschland braucht eine bedeutende Reform zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein von der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erarbeiteter Bericht hat umfassende Empfehlungen vorgelegt. Die Vorschläge der Kommission stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der reproduktiven Rechte und zur Entkriminalisierung der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland dar.
Der §218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, ist überholt. Er schafft eine rechtliche und gesellschaftliche Stigmatisierung von Frauen, die einen Abbruch in Erwägung ziehen müssen sowie von den medizinischen Fachkräften, die diese durchführen. Der Kommissionsbericht schlägt vor, Schwangerschaftsabbrüche in frühen Phasen der Schwangerschaft aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und stattdessen regulative Maßnahmen einzuführen, die einen ausgewogenen Schutz für das ungeborene Leben und die Selbstbestimmungsrechte der Frau bieten.
Ein zentraler Aspekt des Berichts ist die Empfehlung, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten Wochen der Schwangerschaft unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. In der mittleren Schwangerschaftsphase gibt es Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber, grundsätzlich gilt je kürzer die Schwangerschaft besteht, desto eher ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig, und je fortgeschrittener das Gestationsalter ist, desto gewichtiger sind die Belange des Ungeborenen. In der Spätphase der Schwangerschaft soll der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlaubt sein. Aber auch in der Spätphase der Schwangerschaft sollen Ausnahmen existieren, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist. Dieser gestufte Ansatz trägt den unterschiedlichen ethischen und medizinischen Überlegungen in verschiedenen Stadien der Schwangerschaft Rechnung.
„Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben" - Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Eine Neuregelung würde die Selbstbestimmung von Frauen respektieren und ein verantwortungsbewusstes Schutzkonzept für das ungeborene Leben entwickeln. Darüber hinaus müssen Schwangerschaftsabbrüche vornehmende Kliniken und Beratungsstellen flächendeckend gewährleistet werden. Der Zugang zu Verhütungsmitteln und Aufklärung muss verbessert werden, um die Zahl ungewollter Schwangerschaften zu reduzieren.
Die anstehenden Diskussionen im Bundestag und die öffentliche Debatte werden zeigen, wie weit die Bereitschaft geht, diese Veränderungen in der Gesellschaft zu verankern. Es ist von großer Bedeutung, dass die vorgeschlagenen Änderungen breite Unterstützung finden, da sie den Schutz und die Selbstbestimmung aller beteiligten Parteien verbessern.
Dieser Reformprozess markiert einen Wendepunkt in der deutschen Politik zur reproduktiven Gesundheit und könnte, falls erfolgreich umgesetzt, ein Modell für eine moderne und gerechte Gesellschaft bieten, in der die Rechte und das Wohlbefinden von Frauen zentral stehen. Die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts ist eine große Chance, Deutschland in Fragen der reproduktiven Gesundheit und Rechte an die Spitze Europas zu setzen.
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