PLENUM 07/2023 | Thema der Woche: Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

16. Mai 2023

Das geplante Gebäudeenergiegesetz wird von vielen Menschen mit Sorge betrachtet. Diese Sorgen müssen ernst genommen werden. Zum Teil sind allerdings auch falsche Informationen im Umlauf.

Fast drei Viertel der Haushalte in Deutschland heizen mit Gas oder Öl. Daran muss sich etwas ändern, wenn wir unsere Klimaziele erreichen und zudem unabhängiger von Importen werden wollen. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet. Der zielt darauf ab, dass mindestens 65 Prozent der verheizten Energie erneuerbar ist. Der aktuelle Stand ist dieser:

  • Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie soll nur für den Einbau neuer Heizungen gelten, also vor allem für Neubauten.
  • In bereits vorhandenen Häusern wird es keine sofortige Austauschpflicht geben. Alte Heizungen lassen sich weiter nutzen, und kaputte alte Heizungen dürfen repariert werden.
  • Wenn eine (fossile) Heizung kaputt und nicht mehr zu reparieren ist, soll es Übergangsfristen geben, um eine neue Heizung einzubauen. Zudem sind Ausnahmen vorgesehen.
  • Technologieoffenheit: Um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen, sind nicht nur Wärmepumpen das Mittel der Wahl. In Frage kommen auch Fernwärme, eine Stromdirektheizung, eine Heizung auf der Basis von Solarthermie usw. Für bestehende Gebäude lassen sich auch Biomasseheizungen oder Gasheizungen nutzen, die nachweislich erneuerbare Gase verbrennen.

Die Bedarfe sind vielfältig. In Dörfern mit Einfamilienhäusern gibt es eine andere Situation als in der Blockbebauung mit Mehrfamilienhäusern in der Stadt. Die Kommunen müssen künftig verstärkt sogenannte Wärmeplanungen erstellen. Diese werden vom Bund gefördert und schaffen Planungssicherheit für die Kommune selbst, die Eigentümerinnen und die Mieterinnen. Niemand braucht zum Beispiel eine Wärmepumpe, wenn sein Haus oder seine Wohnung bald an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.

Die Beratungen im Parlament beginnen erst, es ist offen, wann der Gesetzentwurf debattiert oder wann ein Gesetz in Kraft tritt. Die SPD wird sich für eine soziale Ausgestaltung des Heizungstauschs einsetzen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger möchten wir beim Heizen zu CO2-Einsparungen kommen, ohne Eigentümer und Mieter zu überlasten.

Wir setzen uns für einen starken Staat ein. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen Zuschüsse erhalten, wenn eine kaputte Heizung ausgetauscht werden muss. Die Politik darf nicht Dinge verlangen, die technisch oder finanziell unrealistisch oder nicht leistbar sind. Dafür treten wir ein.

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

➔ Carsten Träger: Wir stärken und erhöhen die Städtebauförderung

➔ Gabriela Heinrich: Alles Gute zum 75. Jubiläum

➔ Martina Stamm-Fibich: Im Fokus – LNG-Terminals und Balkonkraftwerke

➔ Jan Plobner: Endlich da – der Entwurf zum Selbstbestimmungsrecht

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