PLENUM 11/2024 | Carsten Träger: Digitalisierung darf niemanden ausschließen

02. Oktober 2024

Die Digitalisierung hat viele Dinge für viele Menschen einfacher gemacht. Das ist gut. Aber neue, digitale Angebote dürfen nicht zu einer Ausgrenzung derer führen, die das Internet nicht nutzen – auch nicht bei der Deutschen Bahn.

PLENUM 11/2024 | Carsten Träger

Seit dem 9. Juni 2024 gibt es die BahnCards 25 und 50 nur noch digital, gleiches gilt für Sonder- und Sparpreisangebote. Voraussetzung ist zudem immer ein digitales Kundenkonto. Das ist bequem und praktisch für viele. Aber für einige ist es ein Problem. Uns erreichen viele Bürgerzuschriften, in denen vor allem ältere Menschen über ihre Schwierigkeiten berichten, ohne Internet an BahnCards zu kommen.

3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen das Internet nicht

Die Digitalisierung hat viele Dinge für viele Menschen einfacher gemacht. Das ist gut. Aber neue, digitale Angebote dürfen nicht zu einer Ausgrenzung derer führen, die das Internet nicht nutzen. Das sind gar nicht so wenige, wie man meinen könnte: in Deutschland haben über 3 Millionen zwischen 16 und 74 Jahren das Internet noch nie genutzt. Fast die Hälfte der über 70-jährigen sind keine Internetnutzer.

Auch sie müssen aber Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen haben – und auch zu BahnCards und Sparangeboten der Bahn. Sie werden von der Nutzung der Bahncard und sonstigen Sparangeboten ausgeschlossen, darunter eben auch viele Rentnerinnen und Rentner, die aufs Zugfahren und wegen geringer Rente auf BahnCard und Sonderpreise angewiesen sind.

Weil das die Betroffenen vor große Herausforderungen stellt, haben wir uns am Montag der Sitzungswoche in der AG Verbraucherpolitik der SPD-Bundestagsfraktion mit dem Thema „Digitalzwang bei der Bahn“ befasst. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der Bahn, der AWO und des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv.

Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen ausgeschlossen werden

Bei der Diskussion waren wir Abgeordnete aus den Bereichen Verkehr, Digitales, Familie und Senioren sowie Verbraucherpolitik einig mit den Vertreterinnen und Vertretern von AWO und vzbv: Bahnfahren gehört zur Grundversorgung und muss für alle möglich sein – auch ohne Internetanschluss. Digitalisierung darf nicht diskriminieren, sie darf nicht dazu führen, dass bestimmte Menschen ausgeschlossen werden.

Der Vertreter der Bahn argumentierte, dass bei der Bahn kaum Beschwerden zum digitalen Vertrieb der BahnCard eingingen und ohnehin 98 Prozent der Bahnkunden digital buchen würden. Laut einer neuen Umfrage des vzbv fährt aber ohnehin nur jeder Zweite Bahn, bei den über 60-jährigen sogar nur jeder Dritte. Mit einem ausschließlich digitalen Angebot wird sich diese wichtige und wachsende Zielgruppe kaum besser erschließen lassen. Im Gegenteil: Auf Dauer könnten der Bahn insbesondere in der Gruppe der Älteren weitere Kunden abhandenkommen.

Wir bleiben dran: Potentiale nutzen ohne neue Barrieren zu schaffen

Am Montag hat die Bahn unsere Position nicht geteilt. Aber die Diskussion geht weiter – und wir bleiben dran. Die Digitalisierung bringt viele Vereinfachungen und hat weiter enormes Potential, das wir nutzen wollen. Aber sie darf nicht zu neuen Barrieren führen.

*Foto: Stephan Minx / Büro Carsten Träger.**

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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