PLENUM 11/2024 | Jan Plobner: Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes

02. Oktober 2024

Der Bundestag beriet einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in erster Lesung. Für die SPD-Bundestagsfraktion geht der Entwurf in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den Anfang 2023 veröffentlichten Forderungen der Sozialdemokrat*innen zurück.

Auch mehr als dreißig Jahre nach dem Mauerfall leiden Opfer politischer Verfolgung in der DDR teilweise noch unter den Folgen von Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes.

Haft oder Verfolgungszeiten wirken bis heute nach, führten oft zu Brüchen in der Erwerbsbiografie und zu einer wirtschaftlich prekären Lage. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte der Opfer bewusst. Mit dem Gesetz sollen die Opfer unterstützt und Verantwortung für vergangenes staatliches Unrecht in der DDR übernommen werden.

Um die wirtschaftliche Lage der Betroffenen zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, einen bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer einzurichten. Dies gibt auch in den Bundesländern der ehemaligen BRD lebenden Opfern die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen.

Die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte werden dynamisiert, d.h. die Leistungshöhe wird jährlich entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst. Eine einmalige Leistung von 1500 Euro wird auch für Opfer von Zwangsaussiedlungen eingeführt.

Künftig werden auch die monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt nicht mehr abgesenkt und Partnereinkommen nicht mehr angerechnet.

Verbesserungsbedarf im parlametarischen Verfahren

Zugleich sieht die SPD-Bundestagsfraktion noch Verbesserungsbedarf am Entwurf. Bisher gestaltet sich beispielsweise die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden politischer Häftlinge als schwierig. Insbesondere jung Inhaftierte leiden heutzutage oft an körperlichen und psychischen Folgen von Haft und Folter.

Diese Anerkennung muss erleichtert werden, damit Opfer von Gesundheitsfolgeschäden endlich die finanzielle Unterstützung bekommen können, die ihnen zusteht.

Ebenso muss im parlamentarischen Verfahren die Anhebung der Sockelbeträge der Opferrenten thematisiert werden. Während die normale Rentenentwicklung seit 2020 um 25 Prozent gestiegen ist, gab es für die Renten der Opfer im selben Zeitraum keinen Anstieg.

Opfer von Zwangsdoping im Spitzensport der DDR gelten bisher nicht als politische Opfer des SED-Regimes. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurden systematisch vergiftet, um das Ansehen der DDR in der Welt zu steigern. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, den Anwendungsbereich der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften entsprechend zu erweitern.

Mit den Verbesserungen am Gesetzesentwurf möchte die SPD-Fraktion sicherstellen, dass wirklich allen Opfern des SED-Regimes ausreichende Unterstützung gewährleistet wird.

Jan Plobner | Wahlkreis Nürnberger Land und Roth

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