PLENUM 12/2024 | Thema der Woche: Bundestag beschließt Sicherheitspaket

22. Oktober 2024

Das neues Gesetzespaket bringt eine Verschärfung des Waffenrechts, eine Stärkung der Kontrollbefugnisse und ein vereinfachtes Abschiebesystem für Gewalttäter. Damit einher gehen unter anderem Verschärfungen des Waffenrechts, eine Stärkung der Kontrollbefugnisse der Sicherheitsbehörden und eine Vereinfachung der konsequenten Ausweisung und Abschiebung ausländischer Gewalttäter. Der zustimmungspflichtige Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wurde im Bundesrat abgelehnt. Die Bundesregierung und der Bundestag haben nun die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der islamistische Anschlag auf einem Volksfest in Solingen am 23.08.2024 hat einmal mehr verdeutlicht, dass weitere Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum notwendig sind. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen das Sicherheitspaket verabschiedet, um Migration besser zu steuern und die Terrorismusbekämpfung zu erleichtern.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf ging über dieses Ziel hinaus. Die berechtigte Kritik daran hat insbesondere auch die SPD-Bundestagsfraktion aufgenommen und im parlamentarischen Verfahren für einige wichtige Verbesserungen am Gesetz gesorgt.

Gesichtserkennung eingeschränkt

Besonders wichtig sind die Nachbesserungen insbesondere beim biometrischen Abgleich von Bildern und Fotos aus dem Internet. Dabei kann die Polizei biometrische Gesichtserkennung anhand von Fotos aus dem Internet machen. Dies ist aber nur bei besonders schweren Straftaten, wie Mord, Totschlag oder Bildung einer terroristischen Vereinigung möglich. So auch bei der Ermittlung von Tätern, aber nicht bei Zeugen. Die Neuerungen bei Gesichtserkennung und Terrorismusbekämpfung wurden vom Bundesrat vorerst blockiert.

Klarstellung bei Geflüchteten

Außerdem konnte sich die Regierung darauf einigen, dass der Leistungsausschluss für Dublin-Fälle von Geflüchteten nur dann möglich ist, wenn keine Hürden für die Rückkehr vorliegen. Ihr Antrag auf Asyl muss durch eine Entscheidung des BAMF als unzulässig abgelehnt und eine Abschiebung durch selbiges angeordnet worden sein. Zudem konnten wir uns auf eine Härtefallregelung einigen, die nahezu dem Status quo entspricht. Menschen, die keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können im Härtefall auch über den zweiwöchigen Zeitraum hinaus Überbrückungsleistungen erhalten. Kinder werden dabei besonders berücksichtigt und unbegleitete Minderjährige erhalten weiterhin Leistungen nach dem SGB VIII.

Messerverbote in Bussen, Bahnen und Verbotszonen

Die Befugnisse der Bundespolizei wurden entsprechend der Sachverständigenanhörung beschränkt ausgeweitet und die Ausnahmen der Waffen- und Messerverbote vereinheitlicht. So sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen nur in den klar ausgewiesenen Verbotszonen möglich. Durch die neu formulierten Regelungen wird deutlicher, welche Ausnahmen gelten sollen, zum Beispiel in Restaurants.

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Bundestag beschließt Sicherheitspaket

➔ Carsten Träger: Krankenhausreform – für eine bessere Versorgung

➔ Jan Plobner: Der Antisemitismus lebt in Deutschland auf

➔ Gabriela Heinrich: Entwicklungspolitik ist auch Migrationspolitik

➔ Martina Stamm-Fibich: Kitas – Qualität anheben

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