PLENUM 14/2023 | Carsten Träger: Eine halbe Milliarde für kommunale Wärmeplanung

23. November 2023

Das Jahr 2023 wird wahrscheinlich das heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Wir müssen dringend handeln und klimaneutral werden – auch beim Heizen. Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, wo welche klimafreundliche Heizart sinnvoll ist und wo wir die Nah- und Fernwärme ausbauen. Damit das möglichst rasch gelingt, haben wir diese Woche erhebliche Fördermittel bereitgestellt.

Die Klimaerhitzung nimmt immer stärker zu und damit verbunden gibt es immer mehr Hitzeereignisse: Brände durch zu große Trockenheit, Überschwemmungen durch Starkregen, Dürre, Hitzetote. Deshalb müssen wir unsere Treibhausgasemissionen reduzieren. Der Betrieb von Gebäuden durch Heizen und die Versorgung mit Warmwasser verursachen in Deutschland etwa 35 % des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen. Deshalb ist die Wärmewende also ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die beiden vergangenen Jahre haben außerdem gezeigt, wie schnell die Preise unbezahlbar werden können, wenn wir weiter auf Gas und Öl setzen.

Schon im Gebäudeenergiegesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, haben wir geregelt, dass der Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert wird. Außerdem soll es zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse geben. Bestehende und funktionierende Heizungen können natürlich bleiben. Ein wichtiger Baustein hat noch gefehlt: Auskunft darüber, für welche klimafreundliche Heizart sich Gebäudeeigentümer entscheiden sollten, wird die kommunale Wärmeplanung geben. Mit dem Wärmeplanungsgesetz, das wir diese Woche beschlossen haben und das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, bekommen Städte, Gemeinden und Bürger jetzt Planungssicherheit – und zwar technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- und Nahwärme oder Wärmepumpen alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kommunen Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen, in denen angegeben wird, in welchen Straßen eine Fernwärmeversorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis 30. Juni 2026 erstellen, für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, mehrere Gemeinden können auch eine gemeinsame Planung vorlegen. Die Bundesregierung stellt den Kommunen für die Wärmeplanung eine halbe Milliarde Euro Fördermittel zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.

Niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes haben wir diese Woche außerdem die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen – der Satz bleibt bei 7 %. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Wir haben hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen.

Carsten Träger | Wahlkreis Fürth

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