PLENUM 14/2023 | Jan Plobner: Das Namensrecht betrifft alle

23. November 2023

Am vergangenen Donnerstagabend fand die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts im Plenum des Deutschen Bundestags statt. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Handlungsspielräume für Kommunen schaffen.

Das Namensrecht ist sicherlich ein Themengebiet, über das sich die meisten Leute kaum oder keinerlei Gedanken machen, was keine Massen an Bürger:innen auf die Straße bewegt und mit dessen Änderung wir nicht zahlreiche Lorbeeren ernten werden.

Dennoch ist es das Recht, von dem jeder Mensch in diesem Land betroffen ist. Wenigstens einmal im Leben passiv – wenn er seinen Vornamen und Geburtsnamen erhält und nicht selten noch ein zweites, drittes oder anderes Mal.

Im Moment der Hochzeit – in dem oft zum ersten Mal im Leben eine selbstbestimmte Entscheidung in Bezug auf den Familiennamen getroffen werden kann, sowie nach der Geburt eines Kindes – wenn man den Namen wählt, mit dem sein Kind -in der Regel bis ans Ende dessen Lebens- leben muss.

Für einen Berufsstand ist es aber das tägliche Brot und Gegenstand emotionaler fachlicher Debatten: Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die in den Kommunen unseres Landes täglich Familien beraten. Ich habe das Privileg, selbst diesem Berufsstand anzugehören und es ist für mich ein Quell diebischer Freude an den gesetzlichen Grundlagen meines Berufes arbeiten zu dürfen.

Wie vermutlich jeder meiner Mit-Standesbeamt: innen habe ich mit Eltern über Nachnamen ihres Kindes gesprochen. Ich habe über Bindestriche bei Doppelnamen von künftigen Eheleuten diskutiert. Ich bin über das internationale Privatrecht in die Namensrechte eines Großteils dieses Planeten eingetaucht, habe unzählige sowjetische Urkunden transliteriert und in 100 Jahre alten deutschen Geburtenbüchern versucht, Namen in altdeutscher Handschrift zu entziffern.

All das tun wir Standesbeamt:innen, um den Familien dieses Landes dabei zu helfen, einen passenden Namen für ihre gemeinsame Zukunft zu finden. Dabei ist mir schnell klargeworden, dass die aktuellen Regeln dazu den Wünschen der Familien in diesem Lande nicht mehr gerecht werden. Das deutsche Namensrecht ist restriktiv und veraltet.

Die letzte größere Reform stammt aus den 90er Jahren. Unsere Gesellschaft ist heute aber deutlich weiter: Familien haben sich verändert, Lebens- und Liebesgeschichten sind komplexer geworden. Und weiterhin gilt für uns der Gedanke, dass mündige Bürger:innen heutzutage keine engen Fesseln beim eigenen Namen brauchen.

Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Namensrechts schaffen wir mehr Flexibilität und Freiheiten.

Durch den aktuellen Entwurf werden zahlreiche Wahlmöglichkeiten eingeführt, um den mittlerweile weitaus komplexeren Lebensrealitäten vieler Menschen und Familien zu entsprechen.

Beispielsweise können Eltern ihren gemeinsamen Kindern in Zukunft beide ihren Nachnamen weitergeben und auch in der Ehe können nun endlich echte Doppelnamen gewählt werden, sodass beide Ehegatten diese gleichberechtigt als gemeinsamen Familiennamen tragen und keiner seine namentliche Familienzugehörigkeit aufgeben muss.

Die Namensänderungen von Stiefoder Scheidungskindern werden nunmehr vereinfacht, damit Familien auch namentlich zusammengehören, wie es ihrem sozialen Zusammenleben entspricht.

Und endlich werden wir auch dem traditionelle Namensrecht von nationalen Minderheiten gerecht, welche seit Jahrzehnten um ihre Traditionen kämpfen und deren Namen aufgrund deutscher Reglementierung einfach verloren gegangen sind.

Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass die Menschen auch unkomplizierter ihre Vornamen ändern können. Hier sind die Hürden noch immer zu hoch um dem Recht auf Selbstbestimmung gerecht zu werden.

Jan Plobner | Wahlkreis Nürnberger Land und Roth

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Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Wir werden Wege finden, die Modernisierung fortzusetzen

➔ Jan Plobner: Das Namensrecht betrifft alle

➔ Carsten Träger: Eine halbe Milliarde für kommunale Wärmeplanung

➔ Gabriela Heinrich: Reformen für die Bundeswehr

➔ Martina Stamm-Fibich: Verbesserungen bei der Kindergrundsicherung

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