Die Journalistin und Autorin Anne Dittmann fordert zusammen mit über 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützern deutliche Verbesserungen bei der geplanten Kindergrundsicherung. Ihre Petition haben wir öffentlich im Petitionsausschuss diskutiert.
Mit der Kindergrundsicherung will die Bundesregierung bis zu 5,6 Millionen Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch sollen Familien von Bürokratie entlastet werden, indem Leistungen einfacher und digital beantragt werden können. In der Kindergrundsicherung sollen Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets gebündelt werden.
Die Kindergrundsicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (das heutige Kindergeld), ein einkommensabhängiger und altersgestaffelter Zusatzbetrag und Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Das sind Schritte in die richtige Richtung. Aber ich teile auch die Sorge, dass die Bürokratie überbordend werden könnte. Vor Ort in Erlangen sorgt man sich außerdem um die Angebote der Optimierten Lernförderung. Die Optimierte Lernförderung ermöglicht förderberechtigten Kindern einen unkomplizierten und schnellen Zugang zu zusätzlicher außerschulischer Lernförderung.
Diese funktionierende Erlanger Praxis könnte im Rahmen der Kindergrundsicherung schwierig bis unmöglich werden. Hier muss es noch zu einigen Änderungen im Gesetz kommen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die elektronische Patientenakte (ePA), die bereits 2021 eingeführt wurde, weiterentwickelt und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten mit deren Zustimmung zur Verfügung zu stehen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.
Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.
Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn sie von den Versicherten hierfür freigeschaltet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen („Opt-out“). Für Privatversicherte gibt es auch eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet. Mit dem Digital-Gesetz soll zudem das E-Rezept weiterentwickelt werden. Ab 2024 wird es flächendeckend etabliert und die Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher.
Friedrich-List-Straße 5 · 91054 Erlangen
martina.stamm-fibichh@bundestag.de · 030 22777422
Webseite: https://www.stamm-fibich.de
Facebook: https://www.facebook.com/martina.stammfibich
➔ Thema der Woche: Wir werden Wege finden, die Modernisierung fortzusetzen
➔ Jan Plobner: Das Namensrecht betrifft alle
➔ Carsten Träger: Eine halbe Milliarde für kommunale Wärmeplanung
➔ Gabriela Heinrich: Reformen für die Bundeswehr
➔ Martina Stamm-Fibich: Verbesserungen bei der Kindergrundsicherung
Der vollständige Newsletter zum Herunterladen im PDF-Format:
⤓ PLENUM 14/2023 (PDF, 784 kB)