PLENUM 14/2023 | Thema der Woche: Wir werden Wege finden, die Modernisierung fortzusetzen

23. November 2023

Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise bereitgestellten Mittel nicht für Klimaschutz und Transformationsförderung genutzt werden können. Bundesregierung und Bundestag werden das Urteil genau prüfen. Wir werden die Modernisierung unseres Landes trotzdem weiterführen, denn es geht um Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort.

Der Hintergrund

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse begrenzt die regelmäßige Schuldenaufnahme des Bundes. In Notlagen wie der Corona-Pandemie kann sie außer Kraft gesetzt werden. Nachdem Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen aus dem Haushalt 2021 nicht unmittelbar benötigt wurden, wurden sie mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 zugunsten des Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgewidmet.

Der Klima- und Transformationsfonds

Der KTF unterstützt Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Wirtschaft vielfältig: Beispiele dafür sind die Übernahme der EEG-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für alle; die Förderung von Gebäudesanierungen und E-Mobilität inklusive Ladesäuleninfrastruktur oder die Unterstützung der kommunalen Wärmewende durch Geothermieprojekte, den Ausbau von Fernwärmenetzen oder bei der Baufinanzierung. Auch der natürliche Klimaschutz sollte über den KTF finanziert werden.

Das Urteil

In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nun festgestellt, dass die Umwandlung der nicht benötigten Kreditermächtigungen in eine Zuführung an den KTF so nicht zulässig war. Sie erfolgte nämlich nachträglich in 2022 und genügt deshalb nicht dem Grundsatz der „Vorherigkeit“. Die zeitliche Entkopplung der Kreditermächtigungen aus einer Notlage zur Nutzung in den folgenden Jahren widerspricht den Grundsätzen der „Jährlichkeit“ und der „Jährigkeit“. Schließlich sei der Zusammenhang zwischen der festgestellten Notlage und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt gewesen.

Die Folgen

Diese Feststellungen haben möglicherweise weitgehende Auswirkungen auf die Haushaltspraxis im Bund und auch in den Ländern. Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestags prüfen nun intensiv, welche Bereiche der Haushaltsführung tatsächlich berührt sind. Auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde ähnlich konstruiert wie der KTF. Konkret stehen dem Klima- und Transformationsfonds nun über vier Jahre 60 Milliarden Euro weniger zur Verfügung, die allerdings auch bisher noch nicht genutzt wurden. Die Bundesregierung hat vorläufig eine Sperre für den KTF und den WSF erlassen, es können keine weiteren Verbindlichkeiten für die Fonds aufgenommen werden. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 steht bis Jahresende unter Genehmigungsvorbehalt. Für die Jahre ab 2024 wird umgehend ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF aufgestellt. Die Beratung des Bundeshaushalts für 2024 werden wir verlängern, bis Klarheit darüber besteht, inwiefern die Kernhaushalte vom Urteil betroffen sind.

Unsere Einschätzung

Der Richterspruch darf nicht dazu führen, dass wir mit der Modernisierung unseres Landes aufhören. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, unseren Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze zu sichern und eine nachhaltige, bezahlbare Energieversorgung aufzubauen, brauchen wir Investitionen. Wir müssen die Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft proaktiv gestalten. Die Union jubelt, weil weniger öffentliche Unterstützung für unsere Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen und für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen könnte. Das ist kurzsichtig. Wir werden weiter handeln und Alternativen finden, und zwar ohne soziale Einschnitte.

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Wir werden Wege finden, die Modernisierung fortzusetzen

➔ Jan Plobner: Das Namensrecht betrifft alle

➔ Carsten Träger: Eine halbe Milliarde für kommunale Wärmeplanung

➔ Gabriela Heinrich: Reformen für die Bundeswehr

➔ Martina Stamm-Fibich: Verbesserungen bei der Kindergrundsicherung

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