In der Groko war es einfach nicht möglich, den übergroßen Bundestag zu verkleinern. Die Union, vor allem die CSU, hat schlichtweg gemauert. Aber mit der Ampel läuft es: Wir haben die Wahlrechtsreform beschlossen, die den Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete verkleinert.
Die Ampel-Koalition beweist mit der Wahlrechtsreform zunächst eines: Die Politik ist in der Lage, auch solche Reformen zu verabschieden, deren Restriktionen sie selbst betreffen. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Politikverdrossenheit.
Worum geht es?
Durch die vielen Überhangs- und Ausgleichsmandate war der Bundestag auf 736 Abgeordnete gewachsen. Das ist einfach zu viel. Mit einer Reform möchten wir jetzt diese Anzahl auf 630 Abgeordnete deckeln: Die Anzahl der Wahlkreise bleibt gleich bei 299. Hinzu kommen 331 Listenplätze. Es wird keine Spirale aus Überhang- und Ausgleichsmandaten mehr geben. In Ausnahmefällen kann stattdessen künftig diese Konstellation eintreten: Eine Kandidatin oder ein Kandidat bekommt zwar die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis. Er oder sie zieht trotzdem nicht unbedingt in den Bundestag ein. Und zwar, weil der jeweiligen Partei nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis weniger Sitze zustehen als sie Direktmandate geholt hat. Weiterhin gilt die 5-Prozent-Hürde, während die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Bisher konnte eine Partei in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar unter 5 Prozent der Stimmen erhalten hat, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat (im aktuellen Bundestag gilt das für die Linke). In Zukunft müssen Mandate auch durch ausreichende Zweitstimmen gedeckt sein.
Ist das gerecht?
Natürlich schäumt vor allem die CSU und beschwört das Ende der Demokratie herauf. An ihr waren ja auch frühere Vorhaben gescheitert, weil sie nur solchen Änderungen zustimmt, die ihr nutzen und den anderen Parteien schaden. Von allen Parteien hat die CSU vom bisherigen Wahlsystem am meisten profitiert: Sie gewann in Bayern alle (oder fast alle) Direktmandate, hatte aber in ganz Deutschland einstellige Prozentpunkte erreicht (zuletzt knapp über der 5-Prozent-Hürde). Die Gesamtreform ist am Ende des Tages fair und verlangt allen Parteien Opfer ab.
Fazit
Mit der Wahlrechtsreform setzen wir ein maßgebliches Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Wir haben uns Expertise von außen geholt und den ersten Entwurf noch einmal nachgebessert. Der Bundestag wird dauerhaft verkleinert, aber doch mit Augenmaß, so dass er arbeitsfähig bleibt.
Artikelbild: Deutscher Bundestag / Tobias Koch
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