PLENUM 04/2023 | Thema der Woche: Echter Neuanfang für die Un­ab­hängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

23. März 2023

Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen wird die UPD nun endlich zum 1.1.2024 in eine unabhängige Stiftung unter maßgeblicher Beteiligung der Patientenvertretung überführt. Damit bekommt die UPD eine Struktur, die einerseits Kontinuität schafft und andererseits eine Beratung der Patientinnen und Patienten ohne die Einflussnahme Dritter ermöglicht. Die Koalition löst damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und leistet so einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der Patientenrechte in Deutschland.

Deutschland besitzt eines der besten, aber auch komplexesten Gesundheitssysteme der Welt. Im Krankheitsfall ergeben sich deshalb häufig Fragen, die nur mit der richtigen Beratung und Unterstützung beantwortet werden können. Aus diesem Grund brauchen Patientinnen und Patienten eine Anlaufstelle, die sie kompetent in allen Fragen rund um ihre Gesundheit berät. Nur mit einem starken Partner können Patientinnen und Patienten Leistungserbringern und Kassen auf Augenhöhe entgegentreten.

Patientenvertretung nimmt zentrale Rolle ein

Weil die UPD in ihrer bisherigen Ausgestaltung den Erwartungen nicht gerecht wurde und aufgrund ihrer Trägerstruktur häufig in der Kritik stand, hat sich die SPD-Bundestagesfraktion seit Jahren gegen alle Widerstände für eine Reform eingesetzt. Dass diese Bemühungen nun zur Gründung einer unabhängigen Stiftung führen, ist ein echter Erfolg für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Gleichzeitig beweist die Koalition, dass ihr die Patientenberatung etwas wert ist: Das Budget der UPD wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht.

Durch ihre Mehrheit im Stiftungsrat sind die maßgeblichen Patientenorganisationen unmittelbar an den wichtigsten Entscheidungen beteiligt. Damit stellen wir die Anbindung an die Zivilgesellschaft sicher, die bisher fehlte. Besonders wichtig war uns auch, dass die Stiftung gut in die bestehende Beratungslandschaft integriert werden kann und nicht – wie bislang – ein Inseldasein führt. Dafür haben wir mit dem Errichtungsgesetz Sorge getragen.

Regionale Beratung im Gesetz verankert

Die Ausgestaltung der Stiftung stellt sicher, dass Brüche in der Beratung durch Neuvergaben nicht mehr vorkommen und privatwirtschaftliche Interessen bei der Beratung außen vor bleiben. Zusätzlich haben wir durch die entsprechende gesetzliche Regelung die regionale Beratung gestärkt. Die UPD muss in jedem Bundesland eine Vor-Ort-Beratungsstelle vorhalten. Damit stellen wir sicher, dass die UPD für alle Menschen da ist – vor Ort, am Telefon und online.

Wichtige Änderungsanträge zu Blutspende und Lieferengpässen

Neben den Regelungen zur UPD enthält das Gesetz noch weitere wichtige Punkte. Zum einen verlängern wir die Möglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker, flexibel Arzneimittel auszutauschen, wenn ein Medikament durch einen Lieferengpass aktuell nicht verfügbar ist. Diese Regelung ist wichtig, um eine gute und stabile Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern.

Zum anderen hat sich die Koalition darauf verständigt, dass wir endlich die Diskriminierung bei der Blutspende aufgrund des Alters oder der sexuellen Orientierung beenden. Wir gehen weg von der Gruppenhaftung und führen eine individuelle Risikoabschätzung ein. Auf diese Weise gewährleisten wir die Sicherheit der Blutspende, ohne Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer Sexualität pauschal auszuschließen. In Zeiten, in denen zu wenig Blut gespendet wird, war diese Regelung längst überfällig.

Alle Artikel dieser Ausgabe des PLENUM-Newsletters:

➔ Thema der Woche: Echter Neuanfang für die Un­ab­hängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

➔ Carsten Träger: Wir stärken die Demokratie und den Kampf gegen Rechts

➔ Jan Plobner: Endlich: Queere Menschen sollen frei Blut spenden dürfen

➔ Gabriela Heinrich: Die Ampel sorgt für ein modernes Wahlrecht

➔ Martina Stamm-Fibich: Duogynon-Studie entlastet Behörde

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