In der Ausgabe unseres Newsletters vom April 2021 berichtete ich zuletzt von Duogynon und der mangelhaften Aufklärung dieses Arzneimittelskandals. Damals bremste die Union, staatliches Fehlverhalten aufzuarbeiten. Ein paar Monate später wurde dann doch eine Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Es gibt breite Kritik von Geschädigten – die Aufklärung geht weiter.
Zur Erinnerung: Ähnlich wie Contergan führte auch der Schwangerschaftstest Duogynon weltweit zu schwersten Missbildungen. Trotzdem wurde Duogynon in Deutschland erst 1980 vom Markt genommen. Die Studie sollte nun staatliches Handeln aufarbeiten und etwaiges Fehlverhalten der Behörden aufdecken. Die Ergebnisse in Kürze:
Die Studie spricht das BGA im Grunde von einem Fehlverhalten frei. Doch die Liste der Kritikpunkte ist lang und stellt die Sinnhaftigkeit dieser Studie grundsätzlich in Frage:
Die Studie ist also leider von Anfang an fehlerhaft in Auftrag gegeben worden. Sie entlastet das BGA, stellt aber nicht die Frage, warum das BGA über derart begrenzte Möglichkeiten zur Kontrolle von Arzneimitteln verfügte und ob hierin das eigentliche staatliche Versagen liegt.
Aus Kreisen der Betroffenen hört man, dass die Ergebnisse dieser Studie die Bundesrepublik keineswegs entlasten. Sie bringe zwar etwas Licht ins Dunkle der historischen Vorgänge aber habe doch vor allem 2 Jahre Zeit in Anspruch genommen, ohne ein brauchbares Ergebnis zu erzielen. Zwei wichtige Jahre in denen noch mehr Betroffene verstorben sind ohne echte Aufklärung zu erfahren oder Entschädigung zu erhalten.
Artikelbild: MUVS.org
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