PLENUM 04/2024 | Gabriela Heinrich: Endlich – ein europäisches Lieferkettengesetz

28. März 2024

Alles Mauern der FDP hat nichts genutzt. Die SPD hatte in der Großen Koalition ein deutsches Lieferkettengesetz durchgesetzt, jüngst folgte das europäische. Das schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch Kinder, vor Ausbeutung und setzt ökologische Standards.

Nach zähem Ringen gab es Mitte März dann doch eine Mehrheit unter den EU-Staaten für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Deutschland musste sich – leider – enthalten, weil es der FDP zu weit ging. Die FDP hatte befürchtet, dass die Unternehmen über die Maßen belastet würden. Was letztlich Unsinn ist! Denn auch durch das deutsche Lieferkettengesetz gab es keine Pleitewelle, Jobverluste oder Ähnliches.

Große Unternehmen sollen künftig zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Teile ihrer Lieferketten auf Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU basieren. Firmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Geschäfte mit den Vereinbarungen des Klima-Abkommens von Paris konform gehen.

Wer hat was vom Lieferkettengesetz?

Zuerst einmal geht es um Menschen. Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat es so ausgedrückt: „Arbeiterinnen und Arbeiter, die unter schwierigsten Bedingungen und zu niedrigsten Löhnen für uns produzieren; zur Arbeit gezwungene Kinder, die nicht zur Schule gehen können, die Menschen, denen Umweltzerstörung die Lebensgrundlage entzieht“. Und, im Gegenteil zu dem, was die FDP sagt, haben auch die deutschen Unternehmen etwas davon. Das hat Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Punkt gebracht: „Mit dem Lieferkettengesetz werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa geschaffen.“ Gemeint ist damit, dass es eben keinen Wettbewerbsvorteil bringen darf, wenn Menschen für Rohstoffe oder die Fertigung von Produkten ausgebeutet werden. Auch auf Kosten der Umwelt Geschäfte zu machen, ist natürlich billiger als die Umwelt zu schützen. Die Firmen, die auf faire Bedingungen achten, wären im Nachteil.

Die betreffende EU-Richtlinie gilt zunächst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren für Firmen mit über 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Drei Jahre Übergangsfrist sind es für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit. Das Europäische Parlament muss noch zustimmen, aber das gilt wohl als Formsache. Abgestimmt werden soll schon im April.

Zugegeben – der jetzt von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten angenommene Gesetzentwurf sieht etwas weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Aber auch in Europa müssen Kompromisse sein, anders hätten wir gar keine Regeln für die Lieferketten bekommen.

Gabriela Heinrich | Wahlkreis Nürnberg Nord

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